...obschon b) natürlich die Landespolizei zuständig wäre, da es sich um fließenden und keinen ruhenden Verkehr handelt,
Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert natürlich auch den fließenden Verkehr, etwa mit Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtblitzern. Man muss unterscheiden zwischen Überwachung und Kontrolle und der Ahndung von Verstößen, wer immer sie feststellt und anzeigt. Ersteres macht im Stadtgebiet Frankfurt primär die Städt. Verkehrspolizei, auf Autobahnen die Landespolizei, auf dem Main die Wasserschutzpolizei und die Strompolizei der Bundeswasserstraßenverwaltung. Natürlich darf die Landespolizei einen Verstoß im Stadtgebiet anzeigen, wenn sie in Wahrnehmung ihrer Aufgaben feststellen sollte.
Von diesen Akteuren angezeigte Ordnungswidrigkeiten werden nach einschlägigen Vorschriften mit Buß- oder Verwarnungsgeldern geahndet, für deren Erlass die Stadt zuständig ist bzw. das RP Kassel, wenn die Anzeige von der Landespolizei kommt.