zu welchem Verkehrsverbund gehört der Kreis Bergstraße

  • Im RMV-Plan taucht der Kreis Bergstraße als VRN-Gebiet auf, der VRN versteht den Kreis als Teil seines Verbundes, allerdings merkt man davon an den dortigen Bahnhöfen recht wenig.


    An vielen Bahnhöfen hängen ausschließlich RMV-Infomaterialien herum und es sind RMV-Fahrkartenautomaten vorhanden, die die VRN-Ziele an der Seite stehen haben. An der Nibelungenbahn wiederrum befinden sich an manchen Bahnhöfen nur Automaten der DB und keinerlei Hinweise.


    Ist es im hessischen Teil des VRN Aufgabe des RMV, sich um Tarifinformationen und Fahrkarten zu kümmern?

    Dieses Gerichtsurteil wurde per KI generiert und ist ohne Begründung gültig.

  • Der Kreis Bergstraße gehört zum VRN. Diesen Verbund gibt es bereits länger als den RMV. Die Bergsträßer sind eher in Richtung MA / HD orientiert. Es gibt allerdings ein Übergangstarifgebiet zum RMV. Dieses ermöglicht es den Bergsträßern, nach Norden - nur bis Ffm - mit nur einem Ticket zu fahren. Eine ähnliche Übergangsregelung gibt es z.B. auch zwischen RMV und NVV beiderseits der Verbundgrenze. Automatentechnisch sollte man mittlerweile mit einem Gerät auskommen, das alle gewünschten VRN- und RMV-Ziele aufnimmt. Vor Jahren standen im Kreis noch Geräte beider Verbünde nebeneinander an den Bahnhöfen.

  • Der Kreis Bergstraße gehört bei Fahrten von und nach Richtung Frankfurt zum RMV (dieser ist ein sog. "A-Verbund"), bei Fahrten von und nach Richtung MA/HD/LU zum VRN (der nur ein "B-Verbund") ist.


    Der WVV zB ist/war ein "C-Verbund", zum Vergleich, so gewichten sich Verkehrsverbünde untereinander.

  • Zitat

    Original von Schwarzfahrer
    Der Kreis Bergstraße gehört bei Fahrten von und nach Richtung Frankfurt zum RMV (dieser ist ein sog. "A-Verbund"), bei Fahrten von und nach Richtung MA/HD/LU zum VRN (der nur ein "B-Verbund") ist.


    Der WVV zB ist/war ein "C-Verbund", zum Vergleich, so gewichten sich Verkehrsverbünde untereinander.


    Der Kreis Bergstraße ist nicht Gesellschafter des RMV und gehört - wie B80C richtig geschrieben hat - zum VRN (vgl. http://www.vrn.de/ueberuns/organisation/. Zum RMV gibt es lediglich eine Kooperation bezüglich der Übergangstarifgebiete. Fahrten innerhalb des Kreises werden nach VRN-Tarif abgewickelt.


    Von A-/B-/C-Verbünden habe ich bisher noch nichts gehört. Wie definieren sich diese denn?

  • Diese Kategorien sind sog. Wertigkeitsklassen. So hats mir mal einer vom RMV erklärt.


    Wenn man zum Beispiel jeden Tag von Weinheim nach Limburg fahren will, braucht man eine RMV-Monatskarte von Hähnlein-Alsbach nach Limburg, weil der RMV ein A-Verbund ist, und ein Anschlußticket vom VRN, weil der in der Wertigkeit darunter steht.


    Wie sich das genau definiert, werde ich da mal erfragen.


    LG Klaus

  • Zitat

    Original von Schwarzfahrer
    Wenn man zum Beispiel jeden Tag von Weinheim nach Limburg fahren will, braucht man eine RMV-Monatskarte von Hähnlein-Alsbach nach Limburg, weil der RMV ein A-Verbund ist, und ein Anschlußticket vom VRN, weil der in der Wertigkeit darunter steht.


    Das scheint eine sehr RMV-zentrierte Darstellung zu sein und die hat nur bedingt was mit der Realität zu tun. Die kommt mir eher so vor, als müsse man seitens des RMV zwanghaft behaupten, man sei ja der beste Verbund von allen überhaupt.


    Abgesehen davon, daß sie in meinen Augen unlogisch ist. So gibt es zwischen vielen Verbünden Übergangstarife. Wenn der VRN nur ein "B-Verbund" ist, dann wäre der KVV wohl ein "C-Verbund", daran anschließend käme ich in einen "D-Verbund" und würde irgendwann in München den MVV als "Z-Verbund" haben. Wohl kaum.


    Ebenso gibt es, um beim Beispiel VRN zu bleiben auch Bereiche mit Übergangsgebieten in beide Richtungen, d. h. VRN-Kerngebiet und KVV-Übergangstarif, sowie KVV-Kerngebiet mit VRN-Übergangsgebiet. Innerhalb des Odenwaldkreises wiederum ist RMV Kerngebiet und VRN-Karten werden übergangsweise anerkannt. Und da kann ich dann eine VRN-Monatskarte haben und mit einer RMV-Karte als Anschluß weiterfahren. Dann ist der VRN "A-Verbund" und der RMV nur "B".


    Maßgebend für Zugehörigkeit ist lediglich, aus welchen Gesellschaftern ein Verbund besteht. Und hier in Hessen kommt von oben zusätzlich das ÖPNV-Gesetz hinzu. Jenes besagt eindeutig, daß es in Hessen lediglich zwei Verbünde, nämlich NVV und RMV gibt. Ausgenommen der Kreis Bergstraße, dem zugestanden wird, dem VRN anzugehören, weil das schon immer so war [tm].

  • Hat die Rhein-Neckar-Region nicht auch eine eigene DB-Regio-Niederlassung, sodaß DB Regio Hessen nur mit dem RMV und NVV verhandeln muß, jedoch auch für den Kreis Bergstraße nicht zuständig ist?

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  • Zitat

    Original von B80C
    Eine ähnliche Übergangsregelung gibt es z.B. auch zwischen RMV und NVV beiderseits der Verbundgrenze.


    Nur der Vollständigkeit halber: Übergangsregelungen gibt es außerdem noch zwischen RMV und VAB (Verkehrsgemeinschaft Am Bayerischen Untermain) sowie zwischen RMV und RNN (Rhein Nahe Nahverkehrsverbund), insgesamt also an 4 Stellen des RMV-Verbundgebietes.

  • Es scheint da noch einen fünften (unsichtbaren zu geben.)


    Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Nahverkehr_in_Wiesbaden :


    Zitat


    Die Städte Wiesbaden und Mainz bilden seit vielen Jahren mit dem Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) eine Tarifgemeinschaft. Wegen der Zugehörigkeit des Verbundgebietes zu 2 Bundesländern (Hessen und Rheinland-Pfalz) mit unterschiedlichen überregionalen Verkehrsverbünden gehört Wiesbaden im Rahmen des Tarifgebietes 65 zum RMV sowie als Teil der Doppelwabe 300 zum RNN. Fahrten in Wiesbaden (und im gesamten Tarifgebiet 65) sowie in andere RMV-Tarifgebiete unterliegen dem RMV-Tarif, Fahrten mit Fahrtziel im RNN werden nach RNN-Tarif berechnet. Die notwendigen Fahrscheine sind an allen Automaten, Verkaufsstellen und in den Fahrzeugen mit Fahrscheinverkauf erhältlich

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  • Zitat

    Original von GoaSkin
    Es scheint da noch einen fünften (unsichtbaren zu geben.)


    Wiesbaden ist kein gesondertes Übergangsgebiet, es gelten auch dort die mit dem RNN vereinbarten Übergangsregelungen. Die Sonderregelungen für Mainz/ Wiesbaden sind Bestandteil derselben.

  • In Wiesbaden und Mainz gibt es aber einige spezielle tarifliche Regelungen innerhalb des RMVs. So gilt bei Fahrten ausschliesslich im Wiesbaden-/ Mainzer Tarifgebiet (65) ein eigener Tarif. Und es gibt dort noch Mehrfahrtenfahrkarten (zum Abstempeln).(Und das ist auch gut so). Also an den Entwertern steht noch Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

  • Irgendwie komisch, daß der VRN selbst keinen Übergangstarif zum Kreis Darmstadt-Dieburg bietet, es aber trotzdem beispielsweise in Heidelberg möglich ist, über einen VRN-Automaten eine Fahrkarte nach Darmstadt zu lösen.

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  • Das mit dem Übergangstarif ist eine tolle Sache, aber für jemanden der sein Leben lang an der Verbundgrenze Alsbach/Zwingenberg gewohnt hat eine echte Qual... Das RMV-Mibotick gab es z.b. früher nicht ins VRN Gebiet... und der zeitweilige Fahrkartenverkauf an den mobilen Automaten in den Bussen war unübersichtlich und grauenhaft (wie der gesamte ÖPNV im Kreis Bergstraße)... Meiner Ansicht nach sollten Tarifgrenzen auch Ländergrenzen sein, soweit es überhaupt Verkehrsverbünde gibt in Bundesländern...


    und das Argument, dass der Kreis Bergstraße eher nach MA/LU/HD orientiert ist möchte ich auch bestreiten... Wenn die Schülertickets des VRN eben nicht nach Damrstadt/FFM gelten fahren nunmal alle ins RNZ oder nach MA... Würden Bensheim/Heppenheim zum RNV gehören wärs andersherum...

  • Zitat

    Original von GoaSkin
    Irgendwie komisch, daß der VRN selbst keinen Übergangstarif zum Kreis Darmstadt-Dieburg bietet, es aber trotzdem beispielsweise in Heidelberg möglich ist, über einen VRN-Automaten eine Fahrkarte nach Darmstadt zu lösen.


    Jetzt ist die Frage, ob das Ticket wirklich Verbundtarif ist oder nach Bahntarif. (Das schätze ich mal.)
    In Brandenburg ist es völlig normal, das man mit dem DB-Verbundautomat auch Fahrkarten nach außerhalb des Verbundes bekommt. Die gelten dann allerdings nach Bahntarif.

  • Wie schon richtig gesagt, gehört der Kreis Bergstraße zum VRN. Aus Richtung Frankfurt gilt ein Übergangstarif RMV/VRN, Preisstufe 17, Einzelfahrt 12,50 Euro. Ich habe in meinem letzten Urlaub eine Zeitkarte für die Tarifgebiete 50 und 47 gekauft. Das Tarifgebiet 47 umfaßt Biblis und Bürstadt. Die Fahrradmitnahme ist bei RMV und VRN kostenlos.

    25 Jahre Durchmesserlinie 11 Höchst/Zuckschwerdtstraße - Hauptbahnhof - Fechenheim/Schießhüttenstraße ab dem Sommerfahrplan 1991. -- Zehn Jahre Verkehrskreisel am Höchster Dalbergplatz 2007 - 2017 an der Königsteiner Straße. -- Bahnhof Frankfurt-Höchst seit 2016 barrierefrei mit fünf Aufzügen für neun Gleise : zweitgrößter Bahnhof in Frankfurt vor dem Südbahnhof. -- Dezember 2018 : der neue Busbahnhof am Bahnhof Höchst geht in Betrieb.

  • [quote]Original von fabian_B_DA
    und das Argument, dass der Kreis Bergstraße eher nach MA/LU/HD orientiert ist möchte ich auch bestreiten...
    [quote]


    Das Problem des Kreises besteht darin, daß in ihm eine Trennungslinie verläuft. Bis etwa Heppenheim ist man noch etwa halbwegs Richtung Main orientiert, alles andere Richtung Neckar. Das war auch schon vor Verbundzeiten so.

  • spätestens wenn die S-Bahn Rhein-Neckar nach Hessen fährt, führt nichts mehr um eine Erweiterung des Übergangstarifes um.


    Ich denke nicht, daß der Kreis Bergstraße RMV-Gebiet werden sollte sondern vielmehr das Übergangsgebiet auf den Kreis Darmstadt-Dieburg und Teile des Kreis Groß-Gerau ausgeweitet werden sollte.
    Man sollte bedenken, daß die Städte Viernheim und Lampertheim z.B. zu Hessen gehören aber direkt an die Stadt Mannheim angrenzen. Viernheim hat sogar Straßenbahnanbindung.


    Der VRN ist ein Dreiländerprojekt. Ohne einen Verbund, der über Landesgrenzen hinweg geht würde der ÖPNV in der Region nicht gut funktionieren. So weit ich weiss hat die Region Rhein-Neckar auch eine eigene DB-Regio Niederlassung, sodaß der Verbund nicht für jedes Bundesland mit einer anderen Bahntochter wegen dem Schienenverkehr verhandeln muß.
    Nachdenken könnte man auch darüber, den Odenwaldkreis zum VRN-Gebiet zu erklären - vor allem, damit Buslinien zwischen dem Odenwaldkreis und dem Kreis Bergstraße besser koordinierbar werden.

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  • Auf den Zügen steht jedenfalls "DB Regio AG - VU (Anm. d. A.: Verkehrsunternehmen) Rhein-Neckar", oft mit Zusatz (Heimatbahnhof) "Ludwigshafen (Rh) Hbf", was die Annahme meines Vorredners bestätigte und dessen Eindruck ich teile.

  • Zitat

    Original von Holger Koetting


    DB-Tarif.


    Damit beantwortest Du die Frage, die ich gerade stellen wollte. Also gilt die Fahrkarte nur bis zum Hauptbahnhof und für die Weiterfahrt mit der HEAG braucht man dann einen (gesonderten) RMV-Fahrschein.
    Nicht besonders Fahrgastfreundlich. Ob Darmstadt so das Einzugsgebiet der Bergstraße (VRN) ist, oder die Fahrgäste doch lieber gleich nach Frankfurt durchfahren - ? ! (wenn sie denn nicht nach MA/ HD fahren)


    Was fabian_B_DA und andere Vorredner schrieben:
    Das mit den Übergangstarifen ist immer so eine Sache, weil es eben Ausnahmen von den Ausnahmen gibt. Ich hatte aber neulich einen Schaffner/ Zf, der sich sehr gut mit allen Übergangsregelungen im Deatil auskannte, auch bei Schülertarifen etc. Er hatte auch gleich den passenden Anschlußfahrschein bereit. War dabei aber sehr korrekt und feundlich. Anscheinend schult man (DB ) das Zugpersonal auf diesen Strecken besonders gründlich. Wohl auf Anweisung des RMV. Das sind zumindest meine Beobachtungen.


    Kann mich auch an FVV-Zeiten erinnern, wo Schaffner (Zug aus MA/ HD) erst in Darmstadt zugestiegen sind, weil der FVV dies so verlangte.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf_H ()