ZitatOriginal von 420 281-8
Deine Auffassung von öffentlicher Hand stimmt nicht. Vergleiche dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliche_Hand. Daher wird auch der Rest Deine Überlegungen kaum zutreffen.
Das ändert aber nichts daran, daß der Gesetzgeber berechtigt ist, überall einzugreifen, wenn es nötig ist. Körperverletzung ist schließlich auch bei jedem in der Wohnung strafbar.
Das wiederum ändert aber nichts daran, daß auch in Bussen & Bahnen ein Hausrecht existiert. Insbesondere ist nicht nur der Mieter der Busse & Bahnen berechtigt, das Hausrecht auszuüben, sondern in besonderen Fällen auch der Eigentümer (vergleiche http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Hausrecht-Hausverbote.htm).
Insofern sehe ich bei einem Verbot keinerlei rechtliche Probleme. Die sehe ich eher in der Nicht-Durchsetzbarkeit und in der Tatsache, daß das Gesetz am eigenen Ziel vorbeiläuft. Schlimm sind in erster Instanz nicht die Trinkenden sondern die Betrunkenen.