Regionaltangente Ost

  • Der Gisishof dürfte davon profitieren, wenn die RTO seine Flächen in Anspruch nimmt. Im Artikel wird berichtet, dass die Kühe im Stall angebunden sind. Solche Anbindeställe müssen nach EU-Recht verboten werden. Deutschland trödelt etwas mit der Umsetzung, aber früher oder später wird das kommen. Für Öko-Betriebe sind Anbindeställe schon heute nicht mehr zulässig. Ich kenne Landwirte, die vor dem Hintergrund schon jetzt die Milchviehhaltung aufgegeben haben, da sich für sie ein Umbau des Stalls nicht rechnet. Gerade bei kleineren Betrieben ist dies der Fall. Die Entschädigung könnte dabei dem Gisishof den benötigten finanziellen Spielraum geben - solange die Flächen nicht gepachtet sind.

  • … gestern wurde in der Hessenschau die „Viadukt“-Lösung vorgestellt. Die beiden Vertreter von Stadt und Aufgabenträger wirkten, als hätten Sie selber die Variante vom Planer zum ersten Mal gesehen. Wirkten etwas hilflos. Ich bin davon überzeugt, dass die Bürger die Varianten, die so deutlich in ihr Lebensumfeld eingreifen werden, erfolgreich abwehren werden.


    Wie an dieser Stelle schon einmal erwähnt. Weshalb sollen die Bürger einer Transitstrecke zustimmen, neben der ausgebauten S6, wenn für Sie selber seit 30 Jahren die U7 nicht einmal um 800 m verlängert wird. An Bergen denkt niemand.

  • Weshalb sollen die Bürger einer Transitstrecke zustimmen, neben der ausgebauten S6, wenn für Sie selber seit 30 Jahren die U7 nicht einmal um 800 m verlängert wird. An Bergen denkt niemand.

    Ähm, weil deine Behauptungen einfach falsch sind? Vielleicht weil die neue Station, die ein Viertel (!) der Fahrgäste generiert, in Bergen-Enkheim liegen wird, beide Teile des Orts anbinden und eine von keiner U-Bahn schlagbar kurze Fahrzeit in die Innenstadt ermöglicht?

  • "viel Wut auf Tunnel und Schienen" titelt die FR einen Bericht über die Präsentation der RTO in der Stadthalle Bergen.

    "Hunderte" "Interessierte" Bürger haben wohl teilgenommen um lautstark gegen die Verschandelung ihres Lebensumfeldes und den zu erwartenden Lärm zu protestieren.:rolleyes:

    Das Übliche halt.

    Ich konnte den Bericht online nicht finden.

  • Meiner Meinung nach zeigt sich an der RTO gut, warum es manchmal ein Fehler ist, Machbarkeitsstudien öffentlich wirksam zu präsentieren.


    Fakt ist: Der RMV hat die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie präsentiert, die erstmal eins sagt, die RTO ist sinnvoll und dazu mögliche Trassenkorridore aufzeigt. Mehr ist da nicht passiert, weder handelt es sich um eine konkrete Planung noch ist der Bau beschlossen. Auf Basis der Vorstellung wurde dann groß darüber berichtet, Stichwort 22 m Brücke über dem Riedbad. Dabei ist noch nicht mal sicher, ob die Brücke überhaupt kommt. Es gibt noch nicht einen konkreten Trassenverlauf. Das verkürzen von Sachverhalten führt aber dazu, dass die Bürger aufgeschreckt sind und sich zurecht damit auseinandersetzen. Für das nicht Fachpublikum erzeugen Aussagen wie 22m hohe Brücke oder über meine Weiden verläuft die Strecke, den Eindruck, dass die Planung schon konkret ist. Genau das ist sie nicht. Die Menschen nun wieder zu beruhigen und den Sachverhalt zu erläutern ist viel aufwendiger, als die Präsentation einer Machbarkeitsstudie etwas kleiner zu machen. Wenn das aber nicht möchte, dann muss man eben zu sehen, dass man gleich die entsprechenden Dialogforen einrichtet.


    Nicht umsonst gibt es bei Bauprojekten der Bahn mittlerweile von Beginn an Dialogforen, um die Leute abzuholen und mitzunehmen.

  • In dem Hessenschaubeitrag hat es StR Siefert eigentlich auf den Punkt gebracht. Man kann die RTO machen, sie ist technisch machbar, aber ob man sie baut und ggf. wie man sie baut ist eine politische Entscheidung. Wenn irgendjemand die RTO bauen wollte, müsste er entsprechende Mehrheiten organsieren und natürlich die Rechtskonformität nachweisen. Den lautstarken Protest und die Berichterstattung darüber kann man erst mal wegheften. Angesichts der üblichen Dauer der Planungsprozesse dürfte die Mehrheit der Auditoriums in der Berger Stadthalle das Ergebnis der weiteren Planungen eh nicht mehr erleben.

  • … na, wer in die Öffentlichkeit geht, ob in Leistungsphase 0 oder 4 muss an die geeignete Visualisierung denken und dies nicht den Bürgern oder den Medien überlassen. Was denken denn die Projektbeteiligten wie die Anwohner reagieren bei einem Bild mit einem Viadukt in 22 m Höhe über ein Schwimmbad. Siehe Hessenschaubericht.


    Bernemer ja, das ist meine Einschätzung. Ob ich richtig liege oder nicht, werden wir in 20 Jahren sehen.


    Die Anmerkung in der Hessenschau sinngemäß „ so sieht es halt aus, wenn Planer etwas entwerfen“ ist auch mit dem Verweis auf eine sehr frühe Projektphase nicht zielführend. Gegen die Bürger wird es nicht funktionieren.

  • Ich bin davon überzeugt, dass die Bürger die Varianten, die so deutlich in ihr Lebensumfeld eingreifen werden, erfolgreich abwehren werden.

    Und ich bin davon überzeugt, dass unsere demokratischen Gesetze den Egoaktionismus einzelner Bürger, der so deutlich ins Gemeinwohl eingreift, erfolgreich abwehren werden.

  • K-Wagen: Eine angemessene Entschädigung erhält auch, wer nicht laut schreit. Die Entschädigung wird (auf Antrag) gewährt für den durch Enteignung eintretenden Rechtsverlust und für andere durch die Enteignung eintretenden Vermögensnachteile.

    In Deutschland werden grundsätzlich keine „angemessen“ Entschädigungen gezahlt, der Wertverlust wird nämlich nur zu einem Bruchteil ersetzt. Ein Beispiel: Eine Familie besitzt ein Einfamilienhaus mit großem Grundstück in ruhiger Lage, und sie bekommt eine Autobahn über einen Teil des Grundstück gebaut. Der Wertverlust der Immobilie wird nicht kompensiert sondern nur der Verlust das Landes, so dass sie das Haus nicht mehr verkaufen können, und an anderer Stelle in ruhiger Lage sich etwas anderes kaufen könnten. Auch aus diesem Grund wird in Deutschland so erbittert gegen Projekte prozessiert.

  • „Angemessen“ heißt ja nicht „was Menschen, die sowieso alles, was der Staat und die öfffentliche Hand machen, ablehnen, ok finden würden“. Aber wir lernen: Autobahn bitte über das ganze Grundstück.

  • John2 : Der Blick ins Gesetz verhindert Geschw... :


    Die Enteignungsregeln der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze wie auch die von der Rechtsprechung entwickelten Enteignungsgrundsätze besagen etwas anderes. Verwiesen sei beispielhaft auf das Hessische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (HEEG)



    Im Übrigen wird nur selten wegen der Höhe einer Entschädigung geklagt, die meisten Fälle werden außergerichtlich geregelt. Entschädigungsklagen können ein Projekt auch gar nicht beeinflussen, weil dafür die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, während die planungsrechtlichen Klagen von der Verwaltungsgerichtsbarkeit verhandelt werden. Wenn du mal die derzeit einsehbaren PFB in Bezug auf die Einwendungen durchschaust, kannst du gut sehen, wie das läuft. Beispielhaft die Fa. Hornbach in der Hanauer Ldstr., die durch den Bau der S-Bahnstation Fechenheim einen Teil ihres Freigeländes verliert (s. PFB zu Ziffer B 4.30.1.10, S. 367 ff, insbesondere S. 369 oben).


    Die weitaus meisten Klagen gegen Verkehrsprojekte drehen sich um umweltrechtliche Aspekte und oder eine politisch motivierte grundsätzliche Anti-Haltung (siehe BI Ba(h)nane in puncto Main-Weser-Bahn).


    Dass grundsätzlich keine angemessenen Entschädigungen gezahlt würden, ist schlicht Blödsinn. Ich darf mal dran erinnern, dass die Stadt Frankfurt den Bauern bei Planung des Neubaugebiets am Riedberg für ihre Äcker und Höfe deutlich mehr gezahlt hat, als von Rechts wegen hätte gezahlt werden müssen. Von der Main-Weser-Bahn, für die Dutzende Grundstücke und Rechte enteignet wurden, ist bisher kein Prozess bekannt geworden (heißt natürlich nicht, dass es sie nicht gab oder gibt).

    7 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Zitat

    [...] die Wertminderung, die durch die Enteignung eines Grundstücksteils oder eines Teils eines räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitzes bei dem anderen Teil oder durch Enteignung des Rechts an einem Grundstück bei einem anderen Grundstück entsteht [...]

    Da steht "durch die Enteignung", aber nicht "durch die Baumaßnahme".


    Unter "durch die Enteignung" fallen in meiner Vorstellung (Habe jetzt keine enstprechenden Urteile gelesen) so Aspekte wie: Ich habe ein Baugrundstück, und durch die Enteignung hat sich die Form des Grundstücks nun so geändert, dass ich kein 4-Familien-Mietshaus mehr darauf bauen kann, sondern nur noch eine Garage. Damit verliert das Restgrundstück natürlich deutlich an Wert.


    Würde man bei der Enteignung auch den Wertverlust durch den Autobahnbau selbst entschädigen, dann wäre das doch ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, da der Nachbar, dessen Grundstück gerade nicht in Anspruch genommen werden muss, ja den selben Wertverlust des Hauses hat, dafür aber keine Entschädigung bekommt.

  • Das siehst du völlig richtig, aber es ist nicht der Fall. Dafür haben Lehre und Rechtsprechung das Institut des enteignenden Eingriffs gebildet. Die Haftung beruht nicht auf dem rechtmäßigen Verwaltungshandeln (also einen PFB etwa) selbst, sondern auf den sich aus diesem rechtmäßigen Handeln weiterentwickelnden unzumutbaren Belastungen des betroffenen Eigentümers. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ersatz des entstandenen Schadens nach Maßgabe des enteignenden Eingriffs ist, dass ein rechtmäßiger Eingriff in eine Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vorliegt, die sich für den Betroffenen als Sonderopfer in seiner rechtlich geschützten Position darstellt. Die Entschädigung wird nach dendselben Grundsätzen bemessen wie bei der Enteignung.


    Wir hatten so was in großem Maßstab bei der Entschädigung für die Wertminderung von Grundstücken in der Einflugschneise der neuen Landebahn NW des Frankfurter Flughafens, bei denen infolge der Lärmeinwirkung durch direkten Überflug die Außenbereiche, die nicht durch passive Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster geschützt werden können, nur noch mit Einschränkungen genutzt werden können. Dafür gab es auf Antrag einen Geldersatz für die Wertminderung ab einem gewissen in Dezibel gemessenen Lärmeintrag.

  • John2 : Der Blick ins Gesetz verhindert Geschw... :


    Die Enteignungsregeln der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze wie auch die von der Rechtsprechung entwickelten Enteignungsgrundsätze besagen etwas anderes. Verwiesen sei beispielhaft auf das Hessische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (HEEG)

    Ich habe nicht geschrieben, dass die Entschädigungen ohne Rechtsgrundlagen erfolgen würden. Die Frage ist, ob die Entschädigungshöhe nach gesetzlicher Grundlage auch wirklich angemessen ist, und da besteht doch ein erheblicher Unterschied.

    Im Übrigen wird nur selten wegen der Höhe einer Entschädigung geklagt, die meisten Fälle werden außergerichtlich geregelt.

    Man hat kaum eine Chance gegen die Höhe der Entschädigung eine erfolgreiche Klage zu führen, weil die Gesetze so sind wie sie sind. Eine außergerichtliche Einigung orientiert sich ferner ebenfalls an den gesetzlichen Regelungen für Enteignungen, so dass das Gesetz auch hier greift in dem es die Zahlungen deckelt, da der Staat die Option hat zu enteignen. Nur unter günstigen Bedingungen wird deutlich mehr gezahlt als das Gesetz es vorsieht, weil Zeitdruck herrscht.


    Dann bitte nicht den Fehler machen Landwirte mit normalen Bürger gleichzusetzen. Dem Landwirt wird ein Teil seiner Produktionsmittel weggenommen, so dass er deutliche Umsatzverluste zu beklagen hat. Das trifft auf den Hausbesitzer nun einmal nicht zu, dem wird nur in die Lebensqualität eingegriffen und ggf. ein Teil seines Grundstücks enteignet. Die vollständige Enteignung ist eher die Ausnahme, die die Planer zu vermeiden suchen, weil dann dem Bürger gleichwertiger Ersatz zusteht und das teuer ist.

    Entschädigungsklagen können ein Projekt auch gar nicht beeinflussen, weil dafür die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, während die planungsrechtlichen Klagen von der Verwaltungsgerichtsbarkeit verhandelt werden.

    Deshalb klagt auch niemand auf höhere Entschädigung, weil das keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Man versucht daher das Projekt insgesamt zu behindern oder zu verzögern, so dass entweder Zugeständnisse gemacht werden müssen (höhere außergerichtliche Entschädigung, mehr Lärmschutzmaßnahmen o.ä.) oder man das Projekt nach einer Wahl und Wechsel in der Politik zu Fall bringen kann.

    Die weitaus meisten Klagen gegen Verkehrsprojekte drehen sich um umweltrechtliche Aspekte und oder eine politisch motivierte grundsätzliche Anti-Haltung (siehe BI Ba(h)nane in puncto Main-Weser-Bahn).

    Du irrst in einem Punkt, hätte man den Bürger angemessene Entschädigungen entlang der Main-Weser-Bahn gezahlt, wäre die Zahl der Klagen deutlich geringer gewesen. Denn dann hätte jeder der wollte es sich leisten können wegzuziehen. Übrig geblieben wären nur die, die grundsätzlich keinerlei Änderung wollen. Und das Umweltrecht ist der am besten funktionierende Hebel gegen Verkehrsprojekte, deshalb wird er genutzt.

    Dass grundsätzlich keine angemessenen Entschädigungen gezahlt würden, ist schlicht Blödsinn.

    Das ist Deine Meinung, nur solltest Du Dich dann nicht wundern, wenn die Bürger weiterhin alle Klagemöglichkeiten ausnutzen werden.

  • Nicht zuletzt,- wer laut schreit, bekommt auch einen finanziellen Ausgleich.

    Ich wollte mit diesem Satz keine Diskussion über Entschädigung, Enteignung etc. entfachen. Das es Entschädigung gibt ist mir schon klar.
    Da habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
    Es ist nur leider so, einige meinen mit lauterem Geschreie mehr herauszuholen.
    Könnte die Diskussion über Entschädigung bitte in einem eigenen Thread fortgeführt werden und wir hier weiter über die RTO diskutieren?

  • Könnte die Diskussion über Entschädigung bitte in einem eigenen Thread fortgeführt werden und wir hier weiter über die RTO diskutieren?

    Von meiner Seite besteht daran kein weiterer Bedarf, es war nur ein Hinweis darauf, dass nicht jeder die gleiche Sichtweise auf die Problematik hat.

  • Ich habe nicht geschrieben, dass die Entschädigungen ohne Rechtsgrundlagen erfolgen würden. Die Frage ist, ob die Entschädigungshöhe nach gesetzlicher Grundlage auch wirklich angemessen ist, und da besteht doch ein erheblicher Unterschied.

    Du hast unter Anderem geschrieben, dass Wertverlust nicht ausgeglichen würde:

    Der Wertverlust der Immobilie wird nicht kompensiert sondern nur der Verlust das Landes

    Klar, dass du dich jetzt gerne aus der Diskussion herausziehen willst, bevor dir das jemand um die Ohren haut, und vielleicht bin ich zu spät:

    Lehre und Rechtsprechung [haben] das Institut des enteignenden Eingriffs gebildet.

    Nun schreibst du ja sehr deutlich, wo du stehst:

    hätte man den Bürger angemessene Entschädigungen entlang der Main-Weser-Bahn gezahlt, wäre die Zahl der Klagen deutlich geringer gewesen. Denn dann hätte jeder der wollte es sich leisten können wegzuziehen.

    Eine angemessene Entschädigung ist für dich erst dann, wenn man sich ein Häuschen im Grünen leisten kann. Von wo aus man dann deiner Meinung nach fordern können muss, dass bitte die Verkehrswege in die Stadt ordentlich ausgebaut werden (und was dadurch natürlich in noch stärkerem Umfang passieren muss), was dann weitere Menschen in das Umland vertreiben würde.


    Klar, auf dem Standpunkt kann man stehen. Er ist halt nicht zukunftsorientiert und doch sehr nahe daran, unerfüllbare Forderungen zu stellen, um sich dann darüber beschweren zu können, dass „die da oben“ denen nicht nachkommt.

  • Die BI "Wir sind dagegen", kurz "Bibe" (Bürgerinitiative Bergen Enkheim) ließ nicht lange auf sich warten, wie die FR berichtet.

    Die "Apokalypse" wird befürchtet, alles ganz schlimm.
    Konstruktive Alternativ Vorschläge? Fehlanzeige,- "Wir sind einfach dagegen".
    Die Brücke ist der Stein des Anstoßes.