Ich verstehe den vorigen Post so, dass eben nicht DSM/Stöer die hallen aufstellt und durch Werbeeinnahmen refinanziert, sondern die Hallen werden durch die VGF aufgestellt und sind deren Eigentum. Wenn die VGF die Werberechte wiederum an DSM/Stöer vergibt ist die Gegenleistung eine andere, wie z.B. finanzieller Ausgleich bei Instandhaltung oder der Ausgleich liegt vertraglich geregelt ganz woanders. Hat also imho nichts mit der Investition durch die VGF zu tun, für die es Zuschüsse gibt.
Wie gesagt früher wurden die Wartehallen von der DSM/Ströer gestellt, aufgestellt, betreut, repariert und gereinigt (Glas, Dach, Lack).
Heute wird das an denen auch noch gemacht die seinerzeit von denen gestellt wurden und weiterhin Werbeeinnahmen haben.
Die neuen Wartehallen ohne integrierte Werbefläche wurden von der VGF selbst bestellt und finanziert.
Ob die per Dienstleistungsvertrag von dem Subunternehmer der Ströer, die Firma SDAW aus Eschborn, gepflegt werden ist mir unbekannt.
Warum man das geändert hat, dürfte evtl. am Landeszuschuss hängen, vielleicht liegt der wesentlich höher wenn man die Wartehallen mit einrechnet, oder der Zuschussgeber verbietet Werbeeinnahmen durch von ihm finanziertes Gut.
Man nehme an, die Wartehallen werden zu 100% vom Zuschussgeber bezuschusst, wenn die VGF daraus Gewinn erziehen würde (etwa durch die Werbeeinnahmen), würde ich als Zuschussgeber auch davon oder alles vom Gewinn haben wollen.
Da aber Instandsetzungen (z.B. Vandalismusschaden) von der VGF getragen werden müssten, könnte man das aus den Werbeeinnahmen finanzieren, wenn aber aus den Einnahmen nur ein Teil oder nichts übrig bleibt, weil man diese an Dritten abtreten muss, rechnet sich das ganze evtl. nicht.
Aber lassen wir uns doch mal überraschen was entlang der U5 für Wartehallen hinkommen. In den Ausschreibungen meine ich nur Bahnsteige und Geländer gelesen zu haben, über Wartehallen steht nichts dabei.