Doppeltraktion geht auch beim R-Wagen

  • Interessant. Wie werden denn in diesem Notbetrieb die Steuerbefehle an den zweiten Tw übermittelt? Er hat ja offensichtlich den Bügel oben? Oder war der wirklich nur ein "schwerer Beiwagen"?

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da eine elektrische Verbindung besteht. Immerhin ist das ja nur eine " Abschleppstange ", da der R keine Kupplung hat.


    Das mit dem gehobenen Stromabnehmer finde ich auch interessant. Braucht man die Batterie unbedingt ( z. B. für die Bremsanlage ) oder könnte man die nicht einfach ausschalten und den Tw komplett abrüsten ?

    Viele Grüße, vöv2000

  • Braucht man die Batterie unbedingt ( z. B. für die Bremsanlage ) oder könnte man die nicht einfach ausschalten und den Tw komplett abrüsten ?

    Ohne Steuerinformationen funktioniert auch die Bremse nicht. Ich denke auch, dass der zweite Tw nur geschleppt wird.

  • Ohne Steuerinformationen funktioniert auch die Bremse nicht. Ich denke auch, dass der zweite Tw nur geschleppt wird.


    Wenn aber die Batterie defekt wäre, wäre der ganze Tw stromlos und damit auch die Bremse funktionslos. Wäre es im Störungsfall zulässig, den hinteren Tw dann ungebremst zu ziehen ? Wahrscheinlich ja, es gäbe ja sonst keine Möglichkeit, wenn die Batterie wirklich kaputt ist.


    Dabei fällt mir noch ein: Wenn der hintere Tw geschleppt wird, wozu ist dann der Stromabnehmer oben, wenn man die Verbraucher im Tw (z. B. Bremsen ) mangels fehlender Steuerinformationen eh nicht nutzen kann ? Oder ist der hintere mit einem Fahrer besetzt und beide kommunizieren miteinander ( Der vordere sagt: " Bremsen " und der hintere bremst dann mit ).

    Viele Grüße, vöv2000

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  • Der geschleppte TW sollte idealerweise mit einem Fahrer besetzt sein, der beim Anfahren manuell per Taster die Federspeicher löst und bei Bedarf mitbremst. Das Lösen der Federspeicher geschieht mit Batteriespannung, deshalb sollte auch der Stromabnehmer oben sein um die Batterie weiterhin zu laden.


    Bei defekten Zügen/Zugverbänden dürfen max. 50% der Federspeicher notgelöst sein, um noch aus eigener Kraft zu fahren. Müssen mehr Federspeicher gelöst werden, muß geschleppt/gezogen werden, wobei dem Schleppen immer der Vorzug zu geben ist.

  • Bei der Bahn ist das so, dass der Stromabnehmer sich immer senken lässt. Einzige Ausnahme ist, wenn die Senkfeder defekt ist, dann muss der Stromabnehmer manuell gesenkt werden. Dazu muss dann aber Werkstattpersonal kommen und die Oberleitung logischerweise ausgeschaltet und geerdet werden. Der Stromabnehmer ist so aufgebaut, dass die Kraft des Senkantriebs stärker ist, wie die der Hubfeder(n), damit gewährleistet ist den Stromabnehmer immer senken zu können. Um den Stromabnehmer zu heben, wird die Senkfeder mit Luft zusammengedrückt und dann kann die Hubfeder(n) den Stromabnehmer heben. Ich weiss nicht, ob das bei der Straßenbahn genauso ist aber davon gehe ich mal aus.

  • Bei allen mir in Frankfurt bekannten Straßenbahn- und Stadtbahnwagentypen, abgesehen von dem Triebwagen der FOTG, ist es so, daß der Stromabnehmer mit Federkraft nach oben gedrückt wird und entweder mittels Muskelkraft oder motorisch niedergeholt wird. Bis zum P-Wagen weiß ich daß es einen manuellen Notbetrieb gibt wenn der Antrieb versagt. Wie das bei R-Wagen aussieht weiß ich nicht...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Bei den O-, P-, R- und S-Wagen läßt sich der Stromabnehmer manuell heben und senken mittels Kurbel. Eine solche Möglichkeit muß immer gegeben sein, damit sichergestellt ist, den Wagen jederzeit stromlos machen zu können.


    Bei den P-/U2-Wagen läßt sich auch der Automat manuell mit derselben Kurbel ein- und ausschalten. Da bei den neueren Wagen der Automat nur noch ein elektronisches Bauteil ist, gibt es dort diese Möglichkeit nicht mehr.