Hallo zusammen,
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKRG) von 1963 dürfen neue Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenverkehr nur noch als Überführungen gebaut werden.
D.h.: Bei neu zu bauenden Strecken keine höhengleichen Kreuzungen (z.B. Limesbahn), bei bestehenden Strecken keine neuen höhengleichen Kreuzungen. Es dürfen bei bestehenden Strecken allenfalls bestehende Bahnübergänge erneuert werden. Auch dann möglichst Umwandlung in eine Über- oder Unterführung. Aber bei bestehenden BÜs ist es immerhin möglich, dass er bleibt und umgebaut wird.
Nun sagt das Gesetz aber, Ausnahmen seien zulässig. Daher meine Frage:
Weiß irgendjemand, wie viele neue höhengleiche BÜs seit 1963 in Deutschland als Ausnahmen realsisiert wurden?
Mich interessiert:
- Wie oft insgesamt?
- An was für Strecken und Straßen (Hauptbahnen, Nebenbahnen, Takt, Geschwindigkeit etc. bei der Schiene und Straßenart, Geschwindigkeit, Belastung etc. bei der Straße)?
- Hat sich die Genehmigungspraxis solcher Ausnahmen im Laufe der Zeit verändert (mehr oder weniger geworden, qualitativ andere Ansprüche an solche Ausnahmen)?
Also am liebsten hätte ich eine saubere quantitaive und qualitative Übersicht. Meint Ihr, dass EBA hilft mir da weiter, wenn ich mich an die wende? Oder gibt es eine Fachpublikation dazu?
Und es würde mir schon helfen, wenn ihr einzelne solche neue BÜs kennt und mir die beschreiben könntet!