Neue Bahnübergänge an Eisenbahnstrecken - wie oft gibt es sowas?

  • Hallo zusammen,


    nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKRG) von 1963 dürfen neue Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenverkehr nur noch als Überführungen gebaut werden.


    D.h.: Bei neu zu bauenden Strecken keine höhengleichen Kreuzungen (z.B. Limesbahn), bei bestehenden Strecken keine neuen höhengleichen Kreuzungen. Es dürfen bei bestehenden Strecken allenfalls bestehende Bahnübergänge erneuert werden. Auch dann möglichst Umwandlung in eine Über- oder Unterführung. Aber bei bestehenden BÜs ist es immerhin möglich, dass er bleibt und umgebaut wird.


    Nun sagt das Gesetz aber, Ausnahmen seien zulässig. Daher meine Frage:
    Weiß irgendjemand, wie viele neue höhengleiche BÜs seit 1963 in Deutschland als Ausnahmen realsisiert wurden?


    Mich interessiert:

    • Wie oft insgesamt?
    • An was für Strecken und Straßen (Hauptbahnen, Nebenbahnen, Takt, Geschwindigkeit etc. bei der Schiene und Straßenart, Geschwindigkeit, Belastung etc. bei der Straße)?
    • Hat sich die Genehmigungspraxis solcher Ausnahmen im Laufe der Zeit verändert (mehr oder weniger geworden, qualitativ andere Ansprüche an solche Ausnahmen)?

    Also am liebsten hätte ich eine saubere quantitaive und qualitative Übersicht. Meint Ihr, dass EBA hilft mir da weiter, wenn ich mich an die wende? Oder gibt es eine Fachpublikation dazu?


    Und es würde mir schon helfen, wenn ihr einzelne solche neue BÜs kennt und mir die beschreiben könntet!

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

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  • An sowas kommst Du wohl nur, wenn Du in Archive gehst.
    Ich glaube nicht, daß man jährliche Statistilen dazu geführt hat/führt.


    Wenn eine Strasse/Weg gebaut wird (ich vermute mal wenn es Ausnahmen
    gibt, daß es wohl eher kleienre Wege sind), dann gibt es nur in dem entsprechenden
    Baubereich einen Eintrag in irgendeiner Akte.


    Die DB war damals aufgeteilt in Direktionen und diese dann in Betriebshöfe, Ausbesserungswerk,
    Bahnmeistereien, usw....
    Durch die Privatisierung 1994 ist das vieles auch hin und her geschoben worden durch Umstruktuierung.


    Eine Möglichkeit ohne dirket auf gut Glück in den Archiven anzufangen - alte Strassenkarten wälzen und
    die Jahrgänge vergleichen, um konkrete Stellen zu lokalisieren, bei denen die Möglichkeit für einen
    Neubau-Bü besteht und dann diesen verifizieren.

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  • In Burg auf Fehmarn gibt es einen neuen BÜ, der mit Reaktivierung der Strecke fällig wurde. Die Straße gab es bei der Stillegung noch nicht. Auf DSO ist das irgendwo näher eräutert. Bauherr war die AKN.


    In Kelkheim-Münster wurde das Gewerbegebiet vor wenigen Jahren mit einer neuer Straße angebunden. Diese kreuzt die Königsteiner Bahn höhengleich. Streckeneigentümer ist die HLB.

  • Der BÜ in Münster wurde nur "verlegt" (ex Siemensstraße), deshalb ging das so leicht, so die Presse damals.


    Ansonsten fallen mir spontan auch nur Bahnübergänge an reaktivierten, vorher stillgelegten und teils zurückgebauten Strecken ein wo vorher schon welche waren:
    - Pfungstadtbahn in Pfungstadt (2011)
    - Taunusbahn in Hasselborn (1998 )
    - Stichstrecke nach Eschwege


    ...oder solche, bei denen neue Straßen/neue Strecken gebaut wurden und eine Über-/Unterführung der Topografie wegen nicht möglich war:
    - Main-Lahn-Bahn in Eppstein am Neuen Eppsteiner Tunnel (2013)

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  • Ich kann nur so viel dazu beitragen, dass höhengleiche BÜ's eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h erlauben.


    ..für den Zug, bevor jetzt hier jemand querdenkt :D:P

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Die Regel, neue Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenverkehr dürften nur noch als Überführungen gebaut werden, wird in der Tat durch § 2 Abs. 2 EBKrG eingeschränkt, wonach In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen kann. Dies ist wegen des "kann zulassen" eine Ermessensvorschrift. Das Ermessen ist unter Beachtung von § 11 EBO auszuüben. Danach sind Bahnübergänge an Strecken mit Geschwindigkeiten von 160 km/h und mehr generell unzulässig, also auch nicht ausnahmsweise, ansonsten kommts auf die Verkehrsverhältnisse (schwacher, mäßiger starker Verkehr - vgl. Abs. 13)


    Vor allem im Lichte des § 11 EBO dürften doch noch etliche höhengleiche Übergänge gebaut worden sein und auch weiterhin gebaut werden (vgl. z.B. diesen hier ).

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • >Gab es die drei BÜ in Heusenstamm vor der Erschließung ans s-Bahn Netz bereits?


    Auf einer alten Topo ist nur der am Haltepunkt eingezeichent.
    Dafür weitere die an anderen Stellen liegen als die heutigen. Nur sind das mehr Querungen
    von Waldschneisen - Heustenstamm ist auf der Topo noch arg klein.


    Dafür habe ich noch einen Gleisanschluss im Angebot - dürfte in etwa der heutigen
    Industriestrasse gefolgt sein.

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  • Ja, aber der BÜ besteht an dieser Stelle schon vorher. Es ging ja darum, wo vorher keine Strecke oder keine Straße war. Mag sein, dass das planungsrechtlich auch ein riesen Batzen ist, aber eben keine Neuanlage. Wenn ich überlege, welche Strecken hier in der Region in den letzten Jahren modernisiert wurden, dann könnte ich den ganzen Thread mit BÜs füllen, die im Zuge dessen verbreitert wurden...

    Einmal editiert, zuletzt von MdE ()

  • Vielen Dank an alle für die bisherigen Infos. Das bringt mich schon deutlich weiter.
    Das soll aber keineswegs das Ende der Diskussion einleuten. Ich freue mich, wenn Ihr noch freudig weiterpostet!

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    Einmal editiert, zuletzt von multi ()

  • Wenn ich überlege, welche Strecken hier in der Region in den letzten Jahren modernisiert wurden, dann könnte ich den ganzen Thread mit BÜs füllen, die im Zuge dessen verbreitert wurden...

    Dann schieß doch mal los! Mich würde das interessieren. Wobei mich nicht so sehr interessiert, welche BÜs nur eine "komfortablere" Breite bekommen haben, so dass es für Autofaherer angenehmer zu fahren ist, sondern mehr, welche BÜs so verbreitert wurden, dass dies an der Kapazität der Straße was verändert hat. Einspuriger Bahnübergang wird zweispurig (Bezogen auf die Straße) erhöht ja die Kapazität der Straße deutlich.

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  • Nagel mich bitte nicht auf Details fest, aber ich meine, daß es einen "Neubau" bei der Reaktivierung der Strecke nach Laupheim Stadt gab. Dort wurde ein Kreisverkehr neu gebaut, so daß es statt einem BÜ nun zwei gibt. Ich erinnere mich, daß es auch da die Diskussion gab, ob die zweite Überfahrt nun nur als "Verbreiterung" zu werten sei oder einen komplett neuen BÜ darstellt.

  • ... sondern mehr, welche BÜs so verbreitert wurden, dass dies an der Kapazität der Straße was verändert hat. Einspuriger Bahnübergang wird zweispurig (Bezogen auf die Straße) erhöht ja die Kapazität der Straße deutlich.


    Da gibt es doch den BÜ unter der Autobahnabfahrt Butzbach. Weil die Straßeneinmündung zum Kreisverkehr umgebaut wurde, hat sich der Straßenknotenpunkt auf das Gleis der HLB verschoben.


    Wie ist die Geschichte des Riesen-BÜ in Bergisch Gladbach? Hier ist es ja nur ein Anschlussgleis.

  • Liege ich mit der Annahme von diesen zwei Neuanlagen in Hessen richtig?


    Kirchhain (östl. Marburg): Die Umgehung B62 hat einen BÜ mit der alten Strecke nach Homberg/Ohm


    Taunusstein: Der Damm der (späteren) NTB wurde beim Neubau der B54 aufgerissen. Die später eingesetzte Bahn-Brücke ist gleichzeitig ein BÜ mit einem Wirtschaftsweg (oder umgekehrt) in Längsrichtung.


    Alle von mir genannten BÜs sind an minder frequentierten Strecken. Ich denke, dass an Hauptbahnen kein neuer BÜ zu finden sein wird.

  • weiter in NRW:


    Die Bahnen der Stadt Monheim haben am Anfang der 1980er ihr Schienennetz aus der Innerstadt heraus um die Stadt herum verlegt. Weite Teile des Netzes sind damals neu entstanden. So müsste z.B. der kleine BÜ Knipprather Weg neu angelegt worden sein.


    Im linksrheinischen Braunkohlerevier verändern sich ständig die Tagebau-Bereiche. Das Schienennetz muss dem folgen bzw. weichen. So müsste eigentlich auch dort die Problematik neuer BÜs vorhanden sein.

  • Hallo.

    Kirchhain (östl. Marburg): Die Umgehung B62 hat einen BÜ mit der alten Strecke nach Homberg/Ohm

    An diesem Bahnübergang habe ich in diesem Jahr schon mit dem Auto gewartet, als ein Schotterzug mit 27 Wagen zum Werk der Mitteldeutschen Hartstein-Industrie nach Nieder-Ofleiden die Straße kreuzte.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

    Einmal editiert, zuletzt von Helmut ()

  • >Kirchhain (östl. Marburg): Die Umgehung B62 hat einen BÜ mit der alten Strecke nach Homberg/Ohm


    Ist das nicht heute ein Anschlussgleis (und somit Rangiergleis) des Bahnhofes Kirchhain?

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  • Taunusstein: Der Damm der (späteren) NTB wurde beim Neubau der B54 aufgerissen. Die später eingesetzte Bahn-Brücke ist gleichzeitig ein BÜ mit einem Wirtschaftsweg (oder umgekehrt) in Längsrichtung.


    Wirtschaftsweg geht sowieso (an Strecken mit max. 160 km/h). Das Gesetz sagt: "Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen."

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

    Einmal editiert, zuletzt von Reinhard ()