Die Verlängerung der U5 über das bisher geplante am Ende der Europaallee hinaus nimmt Gestalt an und beginnt gewissermaßen amtlich zu werden. Bekanntlich werden demnächst die Stadtverordneten die Aufstellung des Bebauungsplans B 919 „Römerhof“ beschließen, der umfangreiche Wohnbebauung vom VGF-Betriebshof Rebstock bis zu den Sportplätzen im Westen des Rebstockgeländes vorsieht.
Zusammen mit der Aufstellung des B-Plans werden sie eine Vorkaufssatzung beschließen, die ein städtisches Vorkaufsrecht für zwei große Grundstücke begründet, das TÜV-Gelände und das Gelände des Gebrauchtwagenhänders in der Rebstockkurve.
Grafik: Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
Zur Begründung für die Vorkaufssatzung heißt es:
ZitatDie Erschließung des Quartiers durch den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV erfordert hierbei eine Anpassung der Straße Am Römerhof sowie die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nach Westen. Zur Umsetzung dieser Ziele kann es notwendig sein, bebaute und unbebaute Grundstücke zu erwerben, um sie im Sinne der definierten städtebaulichen Zielvorstellungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Q
Es ist das erste offizielle Dokument, das die Verlängerung der U5-Verlängerung erwähnt und zugleich das voraussichtliche Ende der Verlängerungsstrecke bezeichnet. Durch die Bezeichnung des Vorkaufszwecks wird klargestellt, dass der Vorkauf nur für die Stadtbahnverlängerung erfolgt, nicht für andere Zwecke. Ein oder zwei am östlichen Ende des Gebrauchtwagengeländes befindliche Gebäude sind kürzlich vom Eisenbahnbundesamt von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden, was Voraussetzung für Erwerb und Abriss dieser Gebäude ist. Der gültige B-Plan B 683 aus den 90er Jahren weist das gesamte Gelände auf zwischen Straße und Bahndamm, also im Wesentlichen das Gebrauchtwagengelände bereits als Bahnanlage aus, was eine Umwidmung erspart und die Verlängerung der U5 erheblich vereinfacht.