[08.01.22 S5 Rb 15] Beschädigung einer Brücke Weißkirchen/Steinbach

  • Zuständig für Ersatzangebote wären erst einmal der RMV als Besteller der S-Bahn bzw. die Deutsche Bahn als Betreiber, der eine bestellte Leistung zu erbringen hat. In zweiter Linie dann der Hochtaunuskreis, der betroffen ist.

    In Frankfurt wird ja wieder die bestellte S 5-Leistung erbracht.

    Also müssten sinngemäß die DB bzw. auch die HLB bei der VGF oder Busunternehmen entsprechende Ersatzleistungen bestellen.

  • Zuständig für Ersatzverkehr ist das EVU das die geforderte Leistung nicht erbringen kann und niemand anders.

    RMV = Besteller und nicht EVU

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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  • Aber in diesem Fall sind weder 4-Wagen-Züge noch zusätzliche Fahrten auf der U3 kurzfristig machbar.

    4-Wagen-Züge wären auf der U3 sowieso nicht möglich, da die Bahnsteige in Oberursel eine Länge von 75 Meter haben.

    Gruß Tommy

  • Doch mein Lieber, wäre es. Natürlich mit entsprechender Vorlaufzeit. Siehe "vagbundierende E-Wagen".

    Ich bin nicht dein Lieber. Vagabundierende E-Wagen gab es am Ende der Stadtwerke längst nicht mehr – hatten die überhaupt Überlapp? Das ist jedoch egal, denn welche Relevanz haben die, wenn du selbst "entsprechende Vorlaufzeit" postulierst? Der ganze Punkt ist: es gab hier keine Vorlaufzeit, nichts Planbares. Und das wäre auch zu Stadtwerkezeiten nicht gegangen, dein früher-war-alles-besser-Unsinn hin oder her.

  • Ungeachtet der Fahrzeug- und Personalfrage:


    Gibt die Infrastruktur denn überhaupt ein zusätzliches Fahrtenangebot her?



    Sowohl hier im Forum als auch von der VGF selbst (Stichpunkt CBTC) wurde bislang stets verlautet, dass die A-Strecke südlich von Heddernheim schon an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt ist und weitere Fahrten nicht realisierbar sind.


    Demzufolge wäre es höchstens möglich Fahrten von Oberursel / Bad Homburg aus über Niederursel in Richtung Römerstadt zu führen, denn ein Wenden in den durchgehenden Hauptgleisen in Heddernheim oder dem Stumpfgleis bedeuten einen erheblichen Kreuzungsaufwand im "Bahnhof", welcher nicht allzu förderlich für die Betriebsqualität der gesamten A-Strecke ist.


    Heißt: Maximal wäre eine Verstärkung der U2 auf 4-Wagen möglich, sofern die Ressourcen das her geben.

  • 4-Wagen-Züge wären auf der U3 sowieso nicht möglich, da die Bahnsteige in Oberursel eine Länge von 75 Meter haben.

    Ich weiß. Aber das kein unumstößliches Naturgesetz ( Auch wenn eine Verlängerung äußerst unwahrscheinlich ist).

  • Es wären Verstärkungen der A-Strecke zwischen Oberursel Bahnhof und Ginnheim oder sogar Heddernheim möglich.

  • Ich bin nicht dein Lieber. Vagabundierende E-Wagen gab es am Ende der Stadtwerke längst nicht mehr – hatten die überhaupt Überlapp? Das ist jedoch egal, denn welche Relevanz haben die, wenn du selbst "entsprechende Vorlaufzeit" postulierst? Der ganze Punkt ist: es gab hier keine Vorlaufzeit, nichts Planbares. Und das wäre auch zu Stadtwerkezeiten nicht gegangen, dein früher-war-alles-besser-Unsinn hin oder her.

    Die entsprechendende Vorlaufzeit wäre die, Personale entsprechend einzusetzen. Sprich: Meldung über die Störung auf der S-Bahn, Bereitschaften mobilisieren bzw auch entsprechend einsetzen inkl. Wagenplanung. Die Stadtwerke hatten noch bis zu ihrem Ende noch klassische V-Wagen sowie Personalfahrten. Gab es kurzfristigen Bedarf wurden Persofahrten abgezogen und auch noch die sogenannten BH-Reserven und die Bereitschaften. Ich meine zu Stadtwerkezeiten gab es einfach mehr Personal um auf besondere Betriebsereignisse zu reagieren. Heute leider unmöglich oder sehr schwer.

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  • Aber ich rede Unsinn. Ne, weil ich kenne meinen Job ganz gut, habe nämlich mit Störungsmanagment zu tun und weiß was möglich ist und was nicht und wem meine Kollegen und ich so ne kacke, dass es eben nicht geht, zu verdanken haben. Sprich mal mit alten Hasen der Stadtwerke oder DB.

    Ich freue mich auf ein Beispiel, bei dem das zu den tollen Stadtwerkezeiten mal funktioniert hat, dass innerhalb von einem Tag auf eine Störung im Eisenbahnbetrieb mit Zusatzzügen der Stadtwerke reagiert wurde, alter Hase.

  • Ich freue mich auf ein Beispiel, bei dem das zu den tollen Stadtwerkezeiten mal funktioniert hat, dass innerhalb von einem Tag auf eine Störung im Eisenbahnbetrieb mit Zusatzzügen der Stadtwerke reagiert wurde, alter Hase.

    Ich weiß z.B. dass die Stadtwerke angefragt wurde, SEV zwischen Frankfurt und Gießen zu fahren, unter der Woche. War aber schon VGF, müsste im Jahr 1999 gewesen sein. Damals hat uns der BB Höchst 5 Gelenkbusse samt Fahrern gestellt. Innerhalb einer Stunde standen die Busse an der Hauptbahnhof/ Südseite.


    Die Leitstelle der Stadtwerke/ VGF wird über Störungen von uns informiert. Es kam öfter vor, in der Vergangenheit, dass die VGF Zusatzzüge zwischen Galluswarte und Hauptbahnhof eingesetzt hat.

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  • Selbst wenn, Traffiq müsste das anstoßen. Von sich aus macht keiner was... das ist ja das traurige.

    Früher gab es noch die Linie 916.


    Welch kolossale Alternative! Fahrzeit Oberursel---Rödelheim irgendwo bei 50 bis 60 Minuten statt 8 Minuten mit der S-Bahn.

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Zuständig für Ersatzangebote wären erst einmal der RMV als Besteller der S-Bahn bzw. die Deutsche Bahn als Betreiber, der eine bestellte Leistung zu erbringen hat. In zweiter Linie dann der Hochtaunuskreis, der betroffen ist.

    In Frankfurt wird ja wieder die bestellte S 5-Leistung erbracht.

    Also müssten sinngemäß die DB bzw. auch die HLB bei der VGF oder Busunternehmen entsprechende Ersatzleistungen bestellen.


    Sieht denn der Verkehrsvertrag zwischen RMV und DB vor, dass die DB als Auftragnehmer und Erbringer der Verkehrsleistung eine Ersatzleistung nach eigenem Gutdünken auswählen und bestellen kann/muss (Verdichtung U2/U3), wenn sie für den Ausfall der Leistung nicht verantwortlich ist (kaputte Brücke)?


    Das hielte ich aus zweierlei Sicht für nicht sinnvoll. Erstens würde ich als Besteller (RMV) schon noch mitreden wollen, welche Ersatzleistung nach Möglichkeit erbracht werden soll. Und zwar, weil das von Störung zu Störung unterschiedlich ist. Man kann ja nicht für jede erdenkliche Störung im Vorhinein die gewünschte Lösung festlegen, sondern muss das dann entscheiden, wenn die Störung auftritt. Und dem Auftragnehmer allein würde ich diese Entscheidung nicht überlassen wollen, wäre ich der RMV.

    Zweitens würde ich als Auftragnehmer (DB) nicht dafür zuständig sein wollen, Lösungen für Probleme zu organisieren und ggf. zu bezahlen, die ich nicht zu verantworten habe. Ich kann meine Leistung von meiner Seite aus erbringen. Ein Dritter hat die beschädigte Brücke zu verantworten. Wie das gelöst wird, sollen andere klären.

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Die Berücksichtigung des Gewichts der Passagiere. Sprich: Die Zuladung.


    Eieiei, da hätte ich auch selbst drauf kommen können. Aber ich hatte überhaupt nicht an den Zug gedacht, sondern nur an die Brücke und mich gefragt, was bei einer Brücke wohl das Fleisch ist ...

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)