Station Niddapark: Umbau zum neuen Umsteigeknoten U-Bahn/S-Bahn

  • Huhu, ich bin auch noch da. Aber irgendwie macht dein gesamter Beitrag keinen Sinn. MdE sagt, er findet die Festlegung falsch, und du antwortest, ob er nicht merkt, dass alle anderen sich festlegen wollen würden?

    Du bist schon der Meister des gezielten Falschverstehens, chapeau. Schon vorher: Aus einem Post einen Satz zu zitieren und dann zu fragen, was ich eigentlich will, wenn der gesamte restliche Post die Antwort darauf ist...Diskussionsstil Polittalkshow. Egal:

    Es gibt eine Anzahl möglicher Gründe und einen, der zunächst am naheliegendsten ist. Diese plausibelste Erklärung als solche anzusprechen und auch deshalb belastbare öffentliche Informationen einzufordern, ist keine Festlegung.


    Abzuheben auf "Es könnte ja auch etwas anderes sein und deshalb darf hier niemand die plausibelste Erklärung als solche ansprechen" ist eine Festlegung, die anderen aufgezwungen werden soll.

    Nein. Zeitgemäße Kommunikation und Transparenz zählen für mich zu den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft ebenso wie Respekt, Geduld und Offenheit!

    Na dann üb dich doch mal daran, statt dir so viel Mühe zu machen, Leute die dir unbequeme Fragen stellen, durch Wortwahl in deinen Antworten mehrfach als Querdenkidioten abwerten zu wollen.


    Natürlich bin ich interessiert, woran es genau lag, und ja, das sollte an die Öffentlichkeit kommuniziert werden. Aber in einem angemessenen Rahmen. Mehr hab ich dazu an dieser Stelle nicht zu schreiben.

    Die Sache ist doch seeeeehr einfach:

    Die Verzögerung wurde öffentlich gemacht, ein nachvollziehbarer Grund dafür nicht.

    Der Grund muss der VGF bekannt sein, sie teilt ihn nur nicht mit.

    "Die Öffentlichkeit" muss das also offenbar einfordern, worauf sie ein Anrecht hat.

    Also hat die VGF hier alles in der eigenen Hand: Die Öffentlichkeit informieren oder ertragen, dass die meisten Betrachter die plausibelste Erklärung für die Wahrscheinlichste halten. Auch wenn die das schlechtest denkbare Licht aufs Unternehmensimage wirft.

    Allein schon, dass man das hier erklären muss, zeigt wie grundfalsch einiges im Frankfurter Nahverkehrsmilieu läuft.


    Und wenn dir dieses Forum hier zu öffentlich für einen angemessenen Rahmen ist, ist der für dich einzig angemessene Rahmen offenbar Nichtöffentlich.

    Das funktioniert schon viel zu lang so, schon deshalb fühlt sich dieses Verschiebungs-Hoppala ja nach dem klassischen Frankfurter Runninggag an.


    Bei deiner Alternativgrundliste vermisst habe ich übrigens:

    Sorry, mein Hund hat unsere Planungspapiere gefressen.

  • Du bist schon der Meister des gezielten Falschverstehens, chapeau. Schon vorher: Aus einem Post einen Satz zu zitieren und dann zu fragen, was ich eigentlich will, wenn der gesamte restliche Post die Antwort darauf ist...Diskussionsstil Polittalkshow. Egal:

    Es gibt eine Anzahl möglicher Gründe und einen, der zunächst am naheliegendsten ist. Diese plausibelste Erklärung als solche anzusprechen und auch deshalb belastbare öffentliche Informationen einzufordern, ist keine Festlegung.

    Für mich machen deine Aussagen immer noch kein Sinn, und auch wenn du dich darauf festlegst, dass ich dich gezielt falsch verstehe, ist die Wahrheit doch, dass ich mich bemühe, dich zu verstehen. Mehr Sätze zu zitieren hätte nichts geändert – geantwortet habe ich auf den ganzen Post. Du sagst hier wieder, dass du keine Festlegung vornimmst, sondern nur die plausibelste Erklärung ansprächest, aber vorher sagtest du: „Der Einzige hier, der eine Festlegung kategorisch ausschliessen will, [ist MdE]“. Hast du nicht gerade selbst eine Festlegung verneint? Verstehe ich einfach nur nicht, was du mit dem kategorischen Ausschluss meinst?

    Chapeau für gutes Verwirren I guess, aber vielleicht versuchst du's nochmal damit, zu erklären, wer sich hier in deinen Augen wo festlegt, oder nicht festlegt, und wer sich in deinen Augen festlegen sollte, oder sich nicht festlegen sollte.


    PS: ich fände es ja schön, wenn sich Menschen in Polittalkshows mal Zeit nehmen würden, zu verstehen, was die Gegenseite sagt und was sie damit meint. Damit dort nicht immer aneinander vorbei geredet wird. Ich finde nicht, dass das, was ich hier tue, in Polittalkshows gelebt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von baeuchle ()

  • Meine persönliche Meinung ist das Schienenhund Recht hat und die Kritik gegen Ihn ungenau ist. Die VGF hat keine klaren Informationen zu den Bauverzögerung gegeben und ohne diese ist es logisch das man nach der plausibelsten Erklärung sucht.


    Was bleibt einem übrig wenn die VGF schweigt. Die VGF sollte mehr Informationen teilen. Geduld und Offenheit ist wichtig, Aufklärung aber noch wichtiger.

  • Du bist schon der Meister des gezielten Falschverstehens, chapeau.

    Das kannst nur du noch besser:


    Abzuheben auf "Es könnte ja auch etwas anderes sein und deshalb darf hier niemand die plausibelste Erklärung als solche ansprechen" ist eine Festlegung, die anderen aufgezwungen werden soll.

    Na dann üb dich doch mal daran, statt dir so viel Mühe zu machen, Leute die dir unbequeme Fragen stellen, durch Wortwahl in deinen Antworten mehrfach als Querdenkidioten abwerten zu wollen.

    Schöne Selbstoffenbarung, aber vollkommen am Kern vorbei. Ist weder Teil meiner Worte, noch meiner Intention.


    Allerdings hast du tatsächlich eines mit diesen "Querdenkeridioten" gemeinsam: Das Empfinden, ein bloßer Widerspruch gegen eine Meinung sei eine Zensur.


    Die Sache ist doch seeeeehr einfach:

    Falsch. Es ist nie einfach. Du willst es dir einfach machen.

  • Ich möchte noch mal einen Moment an die folgende Aussage verschwenden:

    Zitat

    "Die Öffentlichkeit" muss das also offenbar einfordern, worauf sie ein Anrecht hat.

    Ist das wirklich so, dass man ein Anrecht auf sowas hat? Ist das wirklich ein in einem Gesetz verankerte Verpflichtung, diese Informationen öffentlich zu machen? Dann wäre das ja einklagbar und/oder auch die Medien hätten hier eine größere Chance sowas aufzunehmen und als Korrektiv, also quasi 4. Kraft im Staat) das öffentlich zu machen.


    Oder ist es eine Erwartungshaltung und damit nicht mehr als Traum von uns allen hier?

  • Ist das wirklich so, dass man ein Anrecht auf sowas hat? Ist das wirklich ein in einem Gesetz verankerte Verpflichtung, diese Informationen öffentlich zu machen? Dann wäre das ja einklagbar und/oder auch die Medien hätten hier eine größere Chance sowas aufzunehmen und als Korrektiv, also quasi 4. Kraft im Staat) das öffentlich zu machen.

    • Art. 5 GG und daraus abgeleitete Rechtsprechungen
    • §25 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernemer ()

    • Art. 5 GG und daraus abgeleitete Rechtsprechungen
    • §25 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG)

    Man kann Gesetze auch gerne zitieren oder verlinken, um eine Diskussion nicht unnötig kompliziert zu machen.


    Absatz 1 Satz 2 des Paragraphen 25 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes lautet:

    [Die Behörde] erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.

    Artikel 5 des Grundgesetzes lautet:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Was hier zur Debatte stand, war die Pflicht der Nicht-Behörde VGF, den Grund für die Verzögerungen ohne Nachfrage mitzuteilen. Ich verstehe nicht, wie das aus einem der beiden Texte folgt.


    (Bitte beachten: ich sage nicht, dass es nicht folge, sondern dass ich das Folgen nicht sehe. Die bisher gegebene Informationen reichen für mich nicht aus.)

  • Die VGF ist von der Stadt mit Stadtbahn-, Straßenbahnverkehr und dem Betrieb der Stationen betraut. Damit gelten für sie die Vorgaben ebenfalls, unabhängig von der Rechtsform.


    Die ausführliche und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit ist eine Selbstverständlichlichkeit für jeden, der mit Steuergeld umgeht. Das gehört zu meinem demokratischen Grundverständnis.

  • Mein Punkt war nicht, dass die VGF keine Behörde ist.

    Die ausführliche und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit ist eine Selbstverständlichlichkeit für jeden, der mit Steuergeld umgeht. Das gehört zu meinem demokratischen Grundverständnis.

    Mag sein, dass das zu deinem demokratischen Grundverständnis gehört, aber wie folgt es deiner Meinung nach aus den Demokratischen Regeln im GG und Verwaltungsverfahrensgesetz?

  • Mag sein, dass das zu deinem demokratischen Grundverständnis gehört, aber wie folgt es deiner Meinung nach aus den Demokratischen Regeln im GG und Verwaltungsverfahrensgesetz?

    Und die zweite Frage wäre, wie tief diese Öffentlichkeitsinformation gehen muss. Welche Stufe von "Geht Dich nix an", über "es gibt da eine Verzögerung bei der Planung" und "Stadtrat Munzinger fand die Farbe der Sitzbänke nicht toll und deswegen muss das noch dreimal durch den Bauausschuss" bis hin zu "wir haben übersehen, dass gemäß DIN 4711-0815, Absatz 2, Anstrich 3 die Länge der Schraube an der hinteren Bahnsteigüberdachung auf der Südseite bei Mondschein an Feiertagen und 23 Grad Außentemperatur 1,34 Mikrometer zu kurz ist" soll es sein? Und welchen Mehrwert die Öffentlichkeit aus dieser detaillierten Antwort ziehen kann. Wie man in einem Nachbarthread sehen kann, gibt es ja schon manchmal Probleme beim Verstehen eines deutlich undetaillierteren Lageplans...

  • Mein Punkt war nicht, dass die VGF keine Behörde ist.Mag sein, dass das zu deinem demokratischen Grundverständnis gehört, aber wie folgt es deiner Meinung nach aus den Demokratischen Regeln im GG und Verwaltungsverfahrensgesetz?

    Darüber zu diskutieren halte ich im Thread zum Umbau der Station Niddapark für verfehlt. An diesem Wegtrollen des Themas werde ich mich nicht beteiligen.

  • Es liegt im Ermessen der VGF, worüber sie uns informieren will, sofern es nicht verpflichtend ist (Geschäftsberichte z.B.).
    Auf einem anderen Blatt stehen individuelle Auskunftsansprüche nach UIG, InformationsfreiheitsG. Die musst du halt geltend machen. Und noch mal anders verhält sich der Umgang mit der Presse.

    Wenn die VGF meint, nicht öffentlich darüber zu sprechen, dass ihre Ausschreibung gescheitert ist oder was sonst, ist das völlig ok.

  • Ja, es geht schon etwas weit weg.


    Aber Thema "Eigenschutz ":

    Und die zweite Frage wäre, wie tief diese Öffentlichkeitsinformation gehen muss.

    Schon allein um nicht wie der letzte Depp dazustehen, frei nach dem Motto " zu blöd das nicht in zehn Jahren gebacken zu kriegen ", (so kann der Pressebericht interpretiert werden), sollte schon etwas mehr als Begründung kommen.

    Zum Beispiel "weitere Bauwerksschäden aufgetaucht ", schon wäre einem Großteil der aufgenommenen, teils im grenzwertig Stil geführten, Diskussion jegliche Grundlage genommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Die Verzögerung wird wohl durch Uneinigkeit über die Sanierung der Bahnsteigdächer verursacht, schreibt die FNP. Eine Quelle nennt die Zeitung nicht. Die VGF äußert sich weiterhin nicht. Die Reaktionen aus der Politik liegen zwischen bemüht diplomatisch und not amused.