Regionaltangente Ost

  • Wieso magst Du eigentlich das FNF nicht und versuchst es zu sabotieren? Mir fehlt gerade eine andere Erklärung dafür, dass du hier alle möglichen Threads mit immer der gleichen Leier und ohne Kenntnisnahme von Argumenten und Hinweise Anderer zutrollst. Es geht an keiner einzigen Stelle in deinem Beitrag um die RTO. Das ist wirklich ermüdend.

    Die Vorwürfe weise ich entschieden zurück.


    a) ich schätze das Forum sehr.

    b) RTO:

    Der Nahverkehrsplan des RMV als Vorzugsvariante zur Führung der RT0 (und RTS) ab Frankfurt-Süd zum Flughafen eine (abweichende) Darstellung als die Netzgrafik Hessen zum Deutschlandtakt (Abschlussbericht/3. Gutachterentwurf).


    Da dürfte es m. E. schon von Interesse für die NKU der RTO sein, ob noch (möglicherweise erhebliche) Infrastrukturkosten außerhalb des derzeitigen in der Presse abgebildeten "Betrachtungsraums" zu betrachten sind, damit die RTO auch wirklich ein Ziel am Flughafen (Terminal 3 oder Regionalbahnhof) erreicht.

  • Da dürfte es m. E. schon von Interesse für die NKU der RTO sein, ob noch (möglicherweise erhebliche) Infrastrukturkosten außerhalb des derzeitigen in der Presse abgebildeten "Betrachtungsraums" zu betrachten sind, damit die RTO auch wirklich ein Ziel am Flughafen (Terminal 3 oder Regionalbahnhof) erreicht.

    Nein, es ist für die aktuelle NKU nicht von Interesse (gewesen), da sich der Untersuchungsraum für den Bau der RTO zwischen der nordmainischen Bahnstrecke und der Niddertalbahn eingegrenzt hat auf den Bereich zwischen der nordmainischen Bahnstrecke und der Niddertalbahn.


    Wenn Du die Züge meinst, die (auch) die RTO-Strecke befahren (also die RTO-S-Bahn), hast Du völlig Recht, dass diese auch am Knoten Sportfeld vorbei zum Flughafen-T3 kommen sollen, so denn am Ende diese Streckenführung gewählt wird. Warum aber, findest Du, sollen wir über den am Stadion nötigen Umbau unbedingt an zwei verschiedenen Stellen diskutieren, also im RTO- und und Sportfeld-Thread?

    Einmal editiert, zuletzt von Bernemer ()

  • Ich hatte mich mich auf den verlinkten Magistratsbericht B 128 bezogen, wo diesbezügliche begleitende "Prüftaufräge" für die Stadtverordnetenversammlung zu Haltewünschen der RTO/Umstiegsmöglichkeiten zur RTW in Stadion formuliert sind ( siehe Seite 2 oben des folgenden Links).


    B 128 mit Anträgen


    Vielleicht sind dadurch von mir Irritationen ausgelöst worden.

    Ich denke, dass damit das Missverständnis ausgeräumt ist. Stadion kann gerne bei Stadion bleiben.

  • Weil es hier vielleicht besser passt als im Thread zur Nordmainischen:


    Ich hab den Eindruck, dass "die Stadt Frankfurt", im weiteren Sinne, nicht so wirklich verstanden hat was ihre Topographie für eine Herausforderung darstellt.


    Frankfurt liegt auf dem Rücken zwischen Maintal und Niddatal und alles östlich des Ostbahnhof ist irgendwie "am Hang" (Ostpark, Bornheimer Hang, Atzelberg, Bergen) und sowohl ÖPNV als auch MIV quer dazu in Innenstadtnähe ist eher schwierig.


    Das sieht man an der Mainquerung des Alleenring, der A661 Hochstraße, der Straßenbahn nach Vilbel, der Ringstraßenbahn (Friedberger Warte), der Mix aus Tangential- und Radialverkehr auf der B521, irgendwo auch die südliche Führung A66 (Riederwaldtunnel) und allen Varianten "RTO".


    Es wäre glaube ich notwendig dieses Thema Verkehr Nord-Ost, nicht nur im Bezug auf eine Verbindung der nordmainischen Bahn zur Niddertalbahn und was gerade "machbar" oder "wirtschaftlich" ist zu planen, sondern eben ganzheitlich zu schauen, wie man den begrenzt vorhandenen Raum bestmöglich und minimalinvasiv für Straßenbahn, UBahn, SBahn und auch Autoverkehr erschließen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Xiphoseer ()

  • Es gibt bisher keine Vorzugsvariante. Das wird im Artikel auch sehr, sehr klar deutlich gemacht.

    Hmm, dann war es vielleicht das falsche Wort. Ich bezog mich auf:

    Zitat

    Diese Variante sei die vielversprechendste, urteilen die Planer, der RMV und das Verkehrsdezernat. Diese wollen sie weiterverfolgen

  • Ich hab den Eindruck, dass "die Stadt Frankfurt", im weiteren Sinne, nicht so wirklich verstanden hat was ihre Topographie für eine Herausforderung darstellt.


    Was hat "die Stadt Frankfurt" mit der RTO zu tun? Insbesondere mit der Machbarkeitsstudie? Die RTO ist ein Vorhaben des regionalen Schienenpersonenverkehrs, für dessen Planung und Beauftragung kraft Gesetzes der RMV zuständig ist. Im Rahmen weiterer Planungsschritte ist die Stadt Frankfurt Verfahrensbeteiligter (als Träger öffentlicher Belange, als Grundeigentümer, als Untere Naturschutzbehörde, als Untere Wasserbehörde und was noch alles). Aber Vorhabentäger ist sie nicht.


    Wir dürfen davon ausgehen, dass die Autoren der Machbarkeitsstudie das Problem durchdrungen haben. Es wäre nicht die erste Bahnstrecke die durch topografisch anspruchsvolles Gelände geplant wird.


    In Bezug auf den Gisishof ist es viel zu früh für eine Aussage darüber, ob und im welchem Umfang die Trasse den "Bereich des Hofes" überhaupt und ggf. in welchem Umfang tangiert. Die Herrschaften sollten sich ein bißchen zurückhalten. Sie wissen nix und sind reflexhaft gegen das Vorhaben insgesamt. Warum?

  • Ich habe mir den oben verlinkten Magistratsbericht B 128 mal mit dem Luftbild von Google Maps zusammen angesehen. Auch wenn der jetzige Planungsstand noch keine detaillierten Aussagen zu den Auswirkungen zulässt, suggerieren die vorhandenen Skizzen der Variante 1 im Bereich Gisisberg-Hof, dass die Trasse dort über die Viehweide zwischen Hof und B 521 führen könnte.

    Damit wäre es sicherlich notwendig, andere Flächen dort als Viehweiden aufzubauen und eine geeignete Querung der Trasse für die Hauptzufahrt des Hofs von und zur B 521 einzurichten.

  • Damit wäre es sicherlich notwendig, andere Flächen dort als Viehweiden aufzubauen und eine geeignete Querung der Trasse für die Hauptzufahrt des Hofs von und zur B 521 einzurichten.

    Ok – und? Wenn ein neuer Verkehrsweg gebaut wird, müssen meistens andere Verkehrswege und auch private Grundstücke verändert werden. Der Sinn der Planungsphase ist, diese Auswirkungen abzuwägen.

  • Damit wäre es sicherlich notwendig, andere Flächen dort als Viehweiden aufzubauen und eine geeignete Querung der Trasse für die Hauptzufahrt des Hofs von und zur B 521 einzurichten.

    Geht alles, wenn man will: ;)

    dsc05151a.jpg

    Die "gefanene Weide" befindet sich in Schottland.
    Nicht zuletzt,- wer laut schreit, bekommt auch einen finanziellen Ausgleich.

  • Sie wissen nix und sind reflexhaft gegen das Vorhaben insgesamt.

    Ist heutzutage leider offensichtlich so X(
    Jahrelange Planungen durch Fachleute, begleitet mit massenhaft Planungsunterlagen mit Varianten und Abwägungen, ob sich nicht doch irgendein Käfer unwohl fühlen könnte.
    Da kennt sich ein Anwohner natürlich viel besser aus :rolleyes:

  • K-Wagen: Eine angemessene Entschädigung erhält auch, wer nicht laut schreit. Die Entschädigung wird (auf Antrag) gewährt für den durch Enteignung eintretenden Rechtsverlust und für andere durch die Enteignung eintretenden Vermögensnachteile.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Was hat "die Stadt Frankfurt" mit der RTO zu tun? Insbesondere mit der Machbarkeitsstudie? Die RTO ist ein Vorhaben des regionalen Schienenpersonenverkehrs, für dessen Planung und Beauftragung kraft Gesetzes der RMV zuständig ist. Im Rahmen weiterer Planungsschritte ist die Stadt Frankfurt Verfahrensbeteiligter (als Träger öffentlicher Belange, als Grundeigentümer, als Untere Naturschutzbehörde, als Untere Wasserbehörde und was noch alles). Aber Vorhabentäger ist sie nicht.

    Mir ist klar, dass nicht die Stadt die Machbarkeitsstudie RTO beauftragt hat, und auch nicht dafür zuständig ist, daher "im weiteren Sinne". Genauso wie der RMV nicht dafür zuständig ist, zu entscheiden, welche Flächen für welchen Zweck freigehalten werden.


    Rein hypothetisch: Wenn jetzt der RMV nach der U5 Verlängerung zum Frankfurter Berg und darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben will ob eine Verbindung von Preungesheim via Gießener Straße und den noch freien Flächen des Alleentunnel zum Betriebshof Ost und nach Enkheim eine positive NKU und Erschließungswirkung im Nord-Osten hat, dann die Flächen aber schon entwidmet und bebaut sind, was dann? Chance verpasst?

    Wir dürfen davon ausgehen, dass die Autoren der Machbarkeitsstudie das Problem durchdrungen haben. Es wäre nicht die erste Bahnstrecke die durch topografisch anspruchsvolles Gelände geplant wird.


    Ja, da wird sicher einiges an Topographie berücksichtigt, aber eben ausschließlich aus der Perspektive RTO. Wie aus dem hier im Thread verlinkten Magistratsbericht hervorgeht wurde der Untersuchungskorridor und die beteiligten Strecken im Auftrag fest vorgegeben. Was ja in dem Rahmen auch sinnvoll ist.

  • Rein hypothetisch: Wenn jetzt der RMV nach der U5 Verlängerung zum Frankfurter Berg und darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben wiil…

    Dafür wäre der RMV nicht zuständig, weil das ein Vorhaben des lokalen Frankfurter ÖPNV wäre. Das es in irgendwelchen Nahverkehrsplänen nicht drin steht, kann passieren, was du befürchtest.

  • Allerdings sind Regionalplanung und Verkehrsplanung verknüpft. Sobald ein Verkehrsvorhaben in den Flächennutzungsplan aufgenommen ist, kann die Trasse nicht mehr anderweitig überplant werden.

  • Die Machbarkeitsstudie hat fünf verschiedene mögliche Trassenverläufe im Untersuchungsgebiet betrachte. Die am vorteilhaftesten Variante, also die mit dem höchsten Nutzen-Kosten-Wert, mit 1,6 ist die am westlichsten gelegene im Untersuchungsgebiet. Welche folglich am dichtesten an die Ortsrandlage anschließt. Von daher könnte man durchaus von einer Vorzugsvariante sprechen.

    Interessant wäre zu Wissen, ob es eine innerörtliche Trassenvariante mit einem besseren, gleich guten oder schlechteren NKW gibt (möglicherweise eine noch mehr zu bevorzugende Variante gäbe).


    Das Grundstückseigentümer, wenn auf ihren Grundstücken Verkehrstrassen geplant werden, vor Euphorie nicht in Ohnmacht fallen dürfte wohl klar. Egal ob für Schienen-, Straßen- oder Wassertrassen. Die von tunnelklick erwähnte Entschädigung soll den "eintretenden Rechtsverlust und für andere durch die Enteignung eintretenden Vermögensnachteile" ausgleichen. Die öffentliche Hand entschädigt nicht besser nur weil‘s, wie in diesem Fall, für ein Schienentrassen wäre (weil nachhaltiger oder was auch immer). Warum auch?

    3 Mal editiert, zuletzt von main1a ()