Main-Weser-Bahn (Bauthread - F-West bis Bad Vilbel)

  • Ich habe den Erläuterungsbericht überflogen, da gibt es nur die Aussage dass alles bis auf Gleis 2 zurück gebaut und angeschwenkt wird. Aber über den Zustand während der Bau-Phase gibt es keine Aussagen oder ich habe sie überlesen.

  • In einem Ausblick der Pressestelle auf Verfahren von Interesse und Bedeutung, die in diesem Jahr zur Verhandlung vor dem HessVGH anstehen, war u.a. dies zu lesen:


    Zitat

    Viergleisiger Ausbau der Bahnstrecke Gießen Frankfurt

    Erneut wird sich der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit der Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke GießenFrankfurtWest im Abschnitt zwischen FrankfurtWest und Bad Vilbel befassen müssen. Bereits im November 2011 hatte der Senat die Klagen mehrerer Anwohner insbesondere aus den Frankfurter Stadtteilen Eschersheim und Berkersheim gegen den Ausbau an sich abgewiesen; diese Urteile sind rechtskräftig. In den damaligen mündlichen Verhandlungen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich das EisenbahnBundesamt verpflichtet, nach einer von der DB Netz AG als Vorhabenträgerin des Ausbaus zu erstellenden erschütterungstechnischen Untersuchung eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau vorzunehmen. Einen solchen Planergänzungs bzw. Planänderungsbeschluss zur Neufestsetzung des Erschütterungsschutzes hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Datum vom 26. Oktober 2015 erlassen. Auch dieser Änderungsbeschluss zur Neufestsetzung des Erschütterungsschutzes wird von einigen Anwohnern als nicht ausreichend beklagt.
    Aktenzeichen: 2 C 2461/15.T
    Q


    Dieses Verfahren ändert jedoch nichts daran, dass Baurecht für das Vorhaben besteht. Das urspüngliche Gutachten hatte den Einwirkungsbereich der Erschütterungen möglicherweise zu klein bemessen. In einem Ergänzungsgutachten waren daraufhin weitere Liegenschaften erschütterungstechnisch untersucht worden (ca. 50), woraus sich weitere Schutzmaßnahmen ergaben bzw. nicht ergaben, welche das EBA in besagtem Planänderungsbeschluss festgesetzt bzw. abgelehnt hat. Nur darum gehts noch.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Formatierung

  • Heute konnte ich sehen, dass neben der Strecke zwischen Frankfurter Berg und Eschersheim einige doch sehr neu aussehende Singnalmasten liegen. Nachdem in den letzten Wochen bereits ein neuer Kabelkanal entlang der Strecke verlegt wurde (daher auch die nächtlichen Einschränkungen in den Wochen nach der Tunnelsperrung), wird hier wohl weiterhin alles für den Baustellenbetrieb vorbereitet. Es wurde mal erwähnt, dass dieses Jahr einige Anpassungen an der bisherigen Strecke vorgenommen werden sollen, damit im nächsten Jahr die Bauarbeiten beginnen können.

  • Zurzeit läuft wohl eine weitere vorbereitende Maßnahme für den Ausbau der Main-Weser-Bahn. Nördlich vom Bahnhof Eschersheim, auf der Seite des Bahnsteigs Richtung Friedberg, wird das Haus, welches direkt an den Schienen stand, abgerissen (Ecke Nußzeil / Eschersheimer Landstraße / Thielenstraße). Dies dürfte für einen Ausbau im Weg stehen und Teil der Enteignungen im Rahmen des Ausbaus sein denke ich.

  • ... und Teil der Enteignungen im Rahmen des Ausbaus sein denke ich.

    Nur mal nebenbei: die meisten Betroffenen schließen normale Kaufverträge. Enteignungen sind die absolute Ausnahme und kommen - außer vielleicht bei hatgesottenen Ausbaugegnern - nur vor, wenn z.B. die Eigentumsverhältnisse kompliziert sind, etwa bei großen Eigentümergemeinschaften, die über die ganze Welt verstreut sind.

  • Zurzeit läuft wohl eine weitere vorbereitende Maßnahme für den Ausbau der Main-Weser-Bahn. Nördlich vom Bahnhof Eschersheim, auf der Seite des Bahnsteigs Richtung Friedberg, wird das Haus, welches direkt an den Schienen stand, abgerissen (Ecke Nußzeil / Eschersheimer Landstraße / Thielenstraße). Dies dürfte für einen Ausbau im Weg stehen und Teil der Enteignungen im Rahmen des Ausbaus sein denke ich.


    Auf dem Plan aus dem PFV ist das Haus nicht tangiert. Der Abriss kann Zufall sein. Oder weiß jemand etwas anderes?

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • Auf dem Plan aus dem PFV ist das Haus nicht tangiert. Der Abriss kann Zufall sein. Oder weiß jemand etwas anderes?

    Abriss Haus mit Werksatt ist eher Zufall. Eigentliches neues Haus ist zwar leicht zurückgesetzt, die Straßenlage (Nusszeil) bleibt gem. Bauexposée gleich.


    Interessant sind die "unverbindlichen Visualisierungen" der Immobilienleute, bei denen die Bahnline (und jeglicher zukünftiger Schallschutz) verschwunden ist. :P
    https://home.immobilienscout24…/expose/88828757/pictures

  • Abriss Haus mit Werksatt ist eher Zufall. Eigentliches neues Haus ist zwar leicht zurückgesetzt, die Straßenlage (Nusszeil) bleibt gem. Bauexposée gleich.


    Interessant sind die "unverbindlichen Visualisierungen" der Immobilienleute, bei denen die Bahnline (und jeglicher zukünftiger Schallschutz) verschwunden ist. :P
    https://home.immobilienscout24…/expose/88828757/pictures


    Gude auch,


    Lusdisch, offensichtlich wissen die Immofuzzies mehr als wir alle. Die visualisierten Bäume und Büsche wachsen doch auf dem Eidechsenbiotop auf der renaturierten ehemaligen Bahnstrecke! Deshalb auch kein Blickschutz durch 4 Meter hohe Schallschutzwände auf der Eingangsseite Nusszeil. Das wird auch die Mieter/Eigentümer im gegenüberliegenden künftigen Neubau auf dem Batschkapp + Rewe-Gelände freuen.


    Wer seine halbe Mio Teuros für so eine Wohnung ausgibt, ohne sich die Lage zumindest auf Guhgl Örss anzuschauen, hat es nicht besser verdient. Ich denke da an die Willies, die sich ihre Neubauhäuschen beim Bf Bonames kauften und nach dem Einzug merkten, daß daneben die Züge vorbei rauschen und donnern.


    ;-)


    Noch en Gude,
    Manfred

    "Genießt das Leben in vollen Zügen !"

  • Es besteht Baurecht für den Abschnitt F-West - Bad Vilbel. Die Ausbaugegener haben den Planergänzungsbeschluss zum Erschütterungsschutz angefochten, die Klage wird im Laufe dieses Jahres beim VGH Kassel verhandelt.

  • Es besteht Baurecht für den Abschnitt F-West - Bad Vilbel. Die Ausbaugegener haben den Planergänzungsbeschluss zum Erschütterungsschutz angefochten, die Klage wird im Laufe dieses Jahres beim VGH Kassel verhandelt.


    Das Baurecht besteht ist eine gute Nachricht. Hoffen wir mal, dass der hessische VGH die Klage abschmettert. Angesichts der Vorgeschichte kann man aber da recht guter DInge sein. Zeitlich könnte das ziemlich gut passen. Im Herbst soll ja der Bundestag den neuen BVWP 2030 verabschieden. Der neue BVWP wird dann mittels Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gesetzlich festgeschrieben. Im neuen BVWP ist ja der Ausbau der Main-Weser-Bahn Teil des Knotenpunktes Rhein-Main, welcher als VB-E klassifiziert wird. Das Gesetzgebungsverfahren könnte also zeitlich mit dem Urteil eng korrespondieren. Damit dürfte eine rasche Bereitstellung der Mittel für den Ausbau möglich sein.

  • Nach einem Bericht der FR von vorgestern , scheint die Bahn jetzt im erforderlichen Umfang Grundstücke aufzukaufen, die ersten Verträge seien bereits geschlossen. Die Ausbaugegener indessen raten den Betroffenen von einem Verkauf ab, sie hoffen weiterhin, das Projekt verhindern zu können. Ihre Hoffnung baut auf eine Klage gegen eine Planänderung zum Erschütterungsschutz. Weil diese noch nicht entschieden sei, dürfe der Planfestfestellungsbeschluss, über dessen Rechtmäßigkeit rechtskräftig entschieden ist, nicht vollzogen werden. Das ist, wie immer möchte ich sagen, ungenau und deshalb falsch.


    Das BVerwG hat mal entschieden, dass in einem solchen Fall der Anfechtung nachträglicher Planänderungen der PFB nur gegenüber den von den Nachbesserungen/Änderungen (hier: zum Erschütterungsschutz) betroffenen Klägern, nicht vollzogen werden darf, die Bestandskraft des PFB und seine Vollziehbarkeit bleibt allen anderen Betroffenen gegenüber unberührt. Das bedeutet konkret, dass die Bahn alles bauen darf, was nicht die Frage des Erschütterungsschutzes der betreffenden Grundstücke berührt. Sie darf also Grundstücke aufkaufen, die aufgekaufen Grundstücke freilegen, sie darf Tiefbauten am Bahndamm ausführen und was nicht alles.


    Ich finde, die Damen und Herren Ausbaugegener hängen sich ganz schön weit aus dem Fenster, denn wer sich enteignen lässt statt zu verkaufen, bleibt Ende womöglich auf den Verfahrenskosten hängen, während die Kosten der Verkaufs die Bahn trägt. Ich weiß nicht, ob der von der FR zitierte Garteneigentümer, der erst vor vier Jahren gekauft hat, mit einer Enteignung besser fährt. Ohnehin frage ich mich, wie ahnungslos jemand sein muss, der dort vor vier Jahren dort auf der Trasse ein Grundstück kauft. Zu diesem Zeitpunkt hatte der HessVGH schon entschieden und das BVerwG meine ich auch.

  • Im Herbst soll ja der Bundestag den neuen BVWP 2030 verabschieden. Der neue BVWP wird dann mittels Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gesetzlich festgeschrieben.

    Der Bundesrat hat gestern dem Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zugestimmt. Damit geht das Gesetz jetzt in den Bundestag. Der Verkehrsausschus hat es am 28.9.2016 auf der Tagesordnung stehen. Der Ausschuss gibt es dann mit einer Beschlussempfehlung ans Plenum des Bundestages.

  • Wahrscheinlich hat der extra gekauft, um den Ausbau möglichst lange herauszuzögern
    in der Hoffnung, daß dieser dann aufgegeben wird. Wenn es zur Enteignung kommt, dann
    wird am Besten vor der Presse noch der vom Staat gegängelte Bürger gegeben, ggf mit
    Unterstützung von Randparteien ("unter uns wird es sowas nicht geben")

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

    Einmal editiert, zuletzt von Darkside ()

  • Zitat

    Unterstützung von Randparteien ("unter uns wird es sowas nicht geben")


    Etwa wie die Schweizer "Autofahrerpartei" ? :D Bei denen wüde es sicher keine Enteignungen für Schienenstrecken geben, dafür dann umso mehr für Straßen und Parkplätze :D .


    Das lässt sich sinngemäß auch auf gewisse andere Parteien übertragen :D:D

  • Die FR berichtet heute in typischer Qualitätspressenart über den Aufkauf von Besitz und Nutzungsrechten entlang der Strecke seitens der Main-Weser-Bahn.


    Dabei wird (nach einem Link auf deren E-Mail-Adresse) der Sprecher der Bahnane zitiert:


    Bis [über die letzten Klagen] entschieden sei, bestehe „kein Baurecht“.


    und ein Bahnsprecher:

    Zitat

    „Es besteht Baurecht“


    Der J̶o̶u̶r̶n̶a̶l̶i̶s̶t̶Autor bietet leider nur diese Zitate, ohne eigene Einordnung, ohne Erklärung, ohne alles. Teach the controversy, ey.

  • Würde Herr Leclerc in diesem Forum hin und wieder mitlesen, wüsste er, dass Baurecht besteht, nur hinsichtlich der Planänderungen zum Erschütterungsschutz nicht; dabei geht es um eine bestimmte Zahl von Liegenschaften, für die es die Bahn nach Ansicht des Gerichts versäumt hatte, die Auswirkungen des Bahnbaus und Bahnbetriebs in erschütterungstechnischer Hinsicht zu untersuchen. Alle Bau- und Bauvorbereitungsmaßnahmen, die sich nicht auf diese Liegenschaften auswirken, dürfen durchgeführt werden. Wenn diese Liegenschaften vermutlich primär in Eschersheim und vielleicht Berkersheim liegen, kann in der Gemarkung Ginnheim oder Bockenheim ohne weiteres gebaut werden.


    Was die Entschädigungen betrifft, geht es nicht um marktübliche Preise, sondern um den Verkehrswert. Die entsprechenden Gutachten sind längst fertig und Grundlage der Angebote zum Kauf der Grundstücke; im Falle einer Enteignuns gibts nicht mehr oder weniger, man spart sich nur Kosten und ärger, wenn man verkauft. Auch renitente Grundeigentümer werden das Projekt nicht mehr nennenswert verzögern

  • Der Artikel macht mir den Eindruck, als ob Herr Leclerc sich durchaus auskennt. Denn er lässt diese Querulanten-Aussagen ja extra nicht einfach unwidersprochen stehen (wie so oft), sondern die Offiziellen sachlich und detailreich erklären, warum die Behauptung von Michael Hub schlicht falsch ist. Anders verhält es sich mit der "Güterzug-Magistrale" am Textende ;(


    Sollten sich einzelne Grundstückseigner widersetzen, sieht das Baurecht ja mit der vorzeitigen Besitzeinweisung auch eine Lösung vor, um volkswirtschaflich sinnvolle Vorhaben wie dieses nicht unnötig zu behindern.

  • Die DB Netz AG scheint die Auffassung bezüglich fehlenden Baurechts für den 4-gleisigen Ausbau nicht zu teilen. Wir lesen nämlich in einer frischen Ausschreibung vom 21.12.2016, dass die Phase der Vorbereitung offenbar beendet ist und die Phase der eigentlichen Bahnbauarbeiten am 1.7.2017 beginnen soll:


    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung und Formatierung

  • Sehr gute Nachrichten. Kann man daraus schließen, dass es eine entsprechende Freigabe der Mittel seitens des Bundes gibt? Das die Ausschreibung so schnell nach der Beschlussfassung des BVWP 2030 kommt, hätte ich nicht gedacht. Andererseits wenig verwunderlich. DIe Finanztöpfe sind prall gefüllt, der Verkehrshaushalt des Bundes für 2017 ist verabschiedet, und baureife Projekte im Sinne des Planungsrechts sind rar gesäht.