Auch ohne "internes" Wissen kann man etwas anzweifeln.
Korrekt! Nun erkläre mir bitte, was an
tut auf jeden Fall keinen guten Job.
(meine Hervorhebung) ein Zweifel ist. Ohne Anhaltspunkte für die Richtigkeit einer Aussage zu behaupten, dass sie auf jeden Fall zutreffe, ist entweder sehr schlecht formuliert oder eine Lüge. Und diese Benennung ist unabhängig davon, ob die Aussage am Ende korrekt ist oder nicht.
Zu deiner Idee mit dem ifg hast du ja die richtige Antwort, aber wenn du dann dennoch Zweifel hast, ob eine Geheimhaltung dadurch auch vor Gericht bestand hätte, dann probier's doch mal. Sag Bescheid, wenn ein Gericht die Klage überhaupt annimmt.
Es geht mittlerweile um das Betriebsangebot der Taunusbahn.
Ah. Du antwortest in einem Gespräch mit Zitat und redest über etwas, das die anderen Teilnehmer*innen dort gar nicht diskutiert hatten. 🆗🆒
Das [Betriebsangebot der Taunusbahn] wird vom RMV absichtlich optimistischer bewertet, als es ist.
Du hältst sicherlich PR nicht für die interne Bewertung einer Sache? Dass die PMs kritikwürdig sind, hatte ich bereits explizit nicht bestritten.
[Ich: Weil Verträge von privatrechtlichen Firmen unter das Geschäftsgeheimnis fallen.]
Danke für die Aufklärung. Aber: Da hat jemand überaus liberales wohl den Kontext (der heißt hier "ÖPNV") missachtet...
Der Kontext bezieht sich auf alle Verträge, in denen mindestens eine Partei privatrechtlich agiert. Da hat niemand was vergessen, vielleicht hast du das „von“ als „zwischen“ missverstanden. Und über das Adjektiv brauchen wir wohl nicht zu diskutieren – du wirst einfach jede Person, die nicht der Meinung ist, dass der Staat keine Verträge mit Privatfirmen machen darf, als „überaus liberal“ bezeichnen und hast damit per Definition recht.