Bau und Finanzierung trägt der Vorhabenträger. Vorhabenträger kann eine Gebietskörperschaft sein (wie bei der U2-Verlängerung nach HG) oder eine eigens gegründete Gesellschaft (wie bei der RTW) oder die VHT (Verkehrsgesellschaft Hochtaunus, die Aufgabenträgerorganisation im Hochtaunus ) oder eine private Firma, die mit Bau und Betrieb beauftragt wird. Wer immer Vorhabenträger wird, er oder sie muss sich um die Refinanzierung seines/ ihres Aufwands kümmern - es können die Eigentümer/Gesellschafter zahlen, es können Zuschüsse eingeworben werden oder eine Mischung aus all dem.
Vielleicht wird sich sogar die Stadt Oberursel oder die Gemeinde Schmitten beteiligen, wenn der Bau und Betrieb in ihrem Interesse liegt und entsprechende Beschlüsse gefasst werden - was abzuwarten bleibt.
P.S.: Bevor es aber zum Schwur kommt, müssen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Vorhaben muss im Regionalplan verankert werden, im regionalen Nahverkehrsplan, evtl. auch im lokalen Nahverkehrsplan. Aber all das passiert nicht weil irgend jemand eine schicke Seilbahn glaubt planen zu sollen, sondern nur dann wenn die Beteiligten vom Nutzen überzeugt und sich einig sind.