Für Variante 1 kann ich mich aufgrund der teilweise straßenbündigen Führung die JeLuF ja bereits angesprochen auch nicht so wirklich erwärmen, gerade wo - wie die anderen Varianten ja beweisen - genügend Platz für einen durchgängigen besonderen Bahnkörper ist. Außerdem gibt es dafür ja soweit ich weiß auch keine GVFG-Förderung...
Die gesetzlichen Regelungen wurden 2020 angepasst. Seitdem sind auch Streckenführungen ohne getrennten Bahnkörper uneingeschränkt förderfähig (wenn der NKF > 1 ist). Daher ist z.B. die geplante Ringstraßenbahn im Bereich Dornbusch/Marbachweg nun voll förderfähig. Selbiges hätte auch für die Citybahn in Wiesbaden-Biebrich gegolten (um mal 2 Beispiele aus der Region zu nennen).