Ringstraßenbahn

  • Es existiert ja sogar (noch bei alten Ampeln) eine Bevorrechtigung für die M34 und 16.

    Eine absolute Bevorrechtigung an den Berührungspunkten zur U-Bahn hätte natürlich Einfluss auf diese, die meisten der weiteren Kreuzungen auf dem Neubauabschnitt sind recht unkritisch, sie wären sogar für den parallelen IV ebenfalls vorteilhaft.

    Geplant ist jedenfalls eine stadtweite, intelligente Verkehrssteuerung. Diese sollte dann in der Lage sein, an der Kreuzung zur A-Strecke einer verspäteten Tram den Vorzug gegenüber einer pünktlichen U-Bahn zu geben.

    Die Kriterien werden also erfüllt.

  • Soweit ich weiß, war die Strecke nach Arheilgen - die vor 2019 gebaut wurde - damals förderfähig, weil man Nachweisen konnte, dass die Straßenbahn auch ohne eigene Fahrbahn schnelle Fahrtzeiten erreicht. Wenn die Belastung durch MIV-Stau nicht sehr groß ist und eine separate Führung keinen nennenswerten Vorteil für die Fahrtgeschwindigkeit bietet, müsste eine Strecke auch so förderfähig sein.

  • Ganz so vorstellen kann ich die Vorschläge an der Kreuzung Platenstraße / Am Dornbusch bzw. Enrst-Schwendler-Straße (nicht Wilhelm-Epstein-Straße) ohne Zeichnung nicht.

    Die aktuelle Planung hat den Vorteil, dass der IV (theoretisch) eine haltende Bahn nicht überholen kann und sich somit nicht vor diese stellen kann. Falls dann doch mal eine intelligente Verkehrssteuerung kommen sollte, könnte in West-> Ostrichtung der IV abfließen. Die Gegenrichtung ist weniger kritisch. Aber sinnvoll sind die separaten Linksabbieger schon, sonst blockiert die ein Linksabbieger die Fahrt.

    An dieser Kreuzung ist in beide Richtungen direkt vor der Kreuzung eine Haltestelle. Es kann sich also kein Fahrzeug vor die Straßenbahn stellen, egal wie. Aber wartende Fahrzeuge können die Einfahrt in die Haltestelle blockieren. Natürlich kann man auch das mit Kontaktschleifen überwachen und bevorrechtigen. Dann ist aber die Gefahr, dass der übrige Verkehr sich umso mehr zurückstaut und insbesondere die Linksabbiegespur Ost - Süd nicht mehr reicht. Dass ein Linksabbieger die Fahrt blockiert, wäre übel - hat man leider oft auf der Mainzer Landstraße. Kann aber mit meinem Vorschlag nicht passieren (höchstens verbotswidrig auf der Westseite, wenn derjenige nicht auf der MIV-Fahrspur bleibt, sondern schon auf die Gleise vorfährt). Von Westen soll nach meinem Vorschlag nämlich Linksabbiegen ganz verboten werden. Auf der Ostseite gibt es sogar eine doppelt so lange Linksabbiegespur wie derzeit vorgesehen, die erste Hälfte zwischen den Gleisen, die zweite Hälfte ganz links (links vom Gegenverkehr).

    Eine absolute Bevorrechtigung an den Berührungspunkten zur U-Bahn hätte natürlich Einfluss auf diese.

    Von daher hilft an der Eschersheimer Landstraße eine Bevorrechtigung nicht wirklich, denn U-Bahnen kommen in dichtem Takt. Was meine Vorschläge an dieser Stelle anbelangt, sind sie allein mit Fahrbahnmarkierung umsetzbar, also auch noch ganz zum Schluss oder auch nachträglich.

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • danke, das ist genau mein Punkt.

    widerspricht aber nicht meiner Aussage, dass es im GVFG stand. Gerade so Projekte wie Allerheiligen waren ja auch ein Grund den Passus zu ändern. Übrigens gab es zu dem Passus immer wieder Diskussionen.

  • Die FNP berichtet heute, dass alle Anwohner*innen der Strecke hochzufrieden mit den Plänen sind und sie aus vollem Herzen unterstützen.


    Ach, schön wär's. Statt dessen die gleichen vorgeschobenen Argumente, die es überall gibt: stört, denk doch mal einer an die KinderRettungsfahrzeuge, es gibt einfach kein Platz mehr neben dem Parkplatz für meinen SUV, wer braucht schon ÖPNV.

    Deutliche massivere Kritik gibt es derweil von den Anwohnern des Marbachwegs. Wie von Bernhard Hoppe, der tief in die Pläne eingetaucht ist und eine lange Ausarbeitung erstellt hat. In der er zu dem kommt: Eine Straßenbahn auf dem Marbachweg sei nicht sinnvoll, sondern eher störend. Weil die Straße, maximal 18 Meter breit, schlichtweg zu schmal für zwei Gleise, Haltestellen, Rad- und Gehwege sowie den motorisierten Verkehr sei. „Das führt zu Problemen für die Rettungsfahrzeuge. Die dort entlang fahren oder wenn es zu Einsätzen auf dem Marbachweg kommt. Denn die Bahn kann nicht auf die Seite fahren kann wie der Bus“, gab er zu bedenken. […] Statt auf eine Straßenbahn sollte man doch besser auf Elektrobusse setzen. […] Die Busse, die im Zehn-Minuten-Takt verkehrten, seien nicht ausgelastet, wie sollte denn dann eine Straßenbahn gefüllt werden. […]Die Anwohner wollen ruhig schlafen

    Immerhin, die gute Info im Artikel ist, dass der Ortsbeirat 9 der Vorplanung zugestimmt hat.

  • Der erwähnte Anwohner scheint aber den ÖPNV selbst nicht zu nutzen, sonst wüsste er dass die M34 im 7/8 min Takt sehr wohl hoch ausgelstet ist. Der MIV hat häufig auch nur eine Auslastung von 20% der Fahrzeugkapazität.

  • Ich würde dem Herrn Anwohner eine Feldstudie ans Herz legen und ihm folgende Straßen zur Beobachtung vorschlagen:


    Eckenheimer Ldstr, (untere): 18m und 19 m
    Textorstraße: 18 m und 19 m

    Paul-Ehrlich-Straße: 18 m

    Vogelweidstraße: 16 m

    Battonstraße: 18 m
    Braubachstraße: 18 m

    Bethmannstraße: 17 m

    Bruchfeldstr.: 18 m

    Hartmann-Ibach-Str.: 16 m

    Ratswegbrücke: 18 m


    Gerade die Eckenheimer, mit ordentlich viel Verkehr aller Gattungen, widerlegt seine Argumente.

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  • So ganz Unrecht hat er nicht, es gibt dort Baumreihen. Die Fahrbahn kann dort nicht wesentlich erweitert werden.

    Seine Sorge gilt wohl eher den Parkmöglichkeiten, die für einem vernünftigen Radweg heutiger Ausführung entfallen. Das dürfte aber auch der Fall sein, wenn keine Straßenbahn kommt. Genaugenommen müsste er gegen den Radweg vorgehen, denn die Fahrbahnen gibt es ja heute schon.

  • Die FNP berichtet heute, dass alle Anwohner*innen der Strecke hochzufrieden mit den Plänen sind und sie aus vollem Herzen unterstützen.


    ... Die Anwohner wollen ruhig schlafen ...

    Na dann warten wir doch nur noch auf die bestimmt noch kommende Argumentation, dass Straßenbahnen viel zu leise sind und deswegen die spielenden Kinder totgefahren werden (aktuell spielt zwar auch kein Kind mitten auf der Straße, aber egal) und schon schließt sich der Kreis der Ausreden. Bzw. die VGF scheint ganz tolle Hybridstraßenbahnen zu kaufen, die einerseits so leise sind, dass sie niemand hört, aber gleichzeitig so laut, dass man nicht schlafen kann...


    Ernsthaft, das ganze Geplapper, was der Herr da von sich gibt, ist 1:1 von jeder anderen beliebigen Straßenbahnplanung übernommen. Wenn da nicht "mehr" kommt, dürfte man in einem Planfeststellungsverfahren keine wirklichen Hinderungsgründe erwarten. Außer halt dem Begleitgetöse einer zu noch zu erwartenden BI, deren Ziel selbstverständlich nicht die Verhinderung der Straßenbahn, sondern der Erhalt der seltenen Pusteblumen zwischen den Parklücken und in den Ritzen der Bordsteinkante sein wird.

  • Der erwähnte Anwohner scheint aber den ÖPNV selbst nicht zu nutzen, sonst wüsste er dass die M34 im 7/8 min Takt sehr wohl hoch ausgelstet ist. Der MIV hat häufig auch nur eine Auslastung von 20% der Fahrzeugkapazität.

    Außerdem gilt das ÖPNV-Paradoxon: Eine Linie mit kurzer Taktfolge hat oft deutlich mehr Nutzer je Fahrzeug, als die gleiche Linie mit längerem Takt.

  • Wenn man hin und wieder Auschreibungen liest, ist das ja oft ein Zeichen dafür, wo über kurz oder lang irgendwas passiert. Bei der Ringstraßenbahn ist das aber leider nicht so. Das Amt für Straßenbau und Erschließung schreibt eine Verkehrssimulation der Ringstraßenbahn an mehreren Knotenpunkten aus. Das kllingt, als wäre Bewegung in der Sache. Stutzig macht mich allerdings dies:


    Zitat

    4. Zielsetzung:

    Die Verkehrsabläufe und die abzuwickelnde Verkehrsmenge sind für die beschlossene Vorplanung in einer verkehrlichen Mikrosimulation für den Planfall 2035 (Inbetriebnahme) zu überprüfen und darzustellen...


    Hervorhebung von mir

    Nicht zu fassen. Soll man das als Hinweis verstehen, dass der Magistrat von der Ringlinie abrücken möchte? Warum 2035?


    Quelle

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  • Nur eine Vermutung meinerseits.


    Bei der "großen Bahn" muss der Bedarf anhand der prognostizierten Zugzahlen (ergo Verkehrsprognose) bestätigt/aktualisiert werden, ebenso die sog. Engpassbeseitigung. D.h. die im BVWP hinterlegten Maßnahmen müssen sich nicht nur anhand der prognostizierten Zugzahlen weiter rechnen (NKF > 1,0), sondern es muss auch die Engpassbeseitigung belegt werden, da ansonsten "nachgearbeitet" werden müsste. Wenn z.B. ein neuer Engpass aufgrund höherer Zugzahlen auftritt.


    Aktuell arbeitet der Bund schon an den Zugzahlen für 2040. BMDV - Verkehrsprognose 2040 (bund.de). Die Verkehrsprognose für den BVWP muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.


    Da die Ringstraßenbahn ein GVFG Projekt sein wird, was der Bund fördern soll, könnte die ausgeschriebene Verkehrsprognose für das Jahr 2035 Voraussetzung für die Förderfähigkeit durch den Bund sein. Für mich liest sich das so, als hätte der Bund die Verkehrsprognose auf zu fördernde U-Bahn, Stadtbahn- und StraB Projekte übertragen.


    Haushaltspolitisch vielleicht nachvollziehbar. Konterkariert halt komplett die Bemühungen für eine Planungsbeschleunigung. Die kommunalen Haushälter können sich entspannt zurück lehnen und auf den Bund verweisen das die Realisierung nicht schneller geht.