Main-Weser-Bahn (Bauthread - F-West bis Bad Vilbel)

  • Mit der Erweiterung auf vier Gleise sollte es möglich sein auch im laufenden Betrieb einen Rampenkanal zu erstellen. Wenn die Spreizung der S-Bahngleise für den Mittelbahnsteig nach Norden verlängert wird, könnte schon früh eine lichte Decke für Tageslicht im Tunel sorgen.

    Tanz den ÖPNV

  • Ich versuch's auch nochmal, zum Mitschreiben:


    Im Prinzip ist es eine gute Idee. Geht aber nicht so richtig gut.


    Die Variante würde einen etwa 100 Meter langen Fußgängertunnel unter den Gleisen der S-Bahn erfordern. Erst an der Stelle, an der die Rampe zu Ende ist, kann das S-Bahn-Gleis darüber, daher ist eine Aufweitung der Gleise bis dorthin nötig. Weiter im Norden, an der Woogstraße, können die Gleise nicht so weit aufgespreizt werden, was einen Tunnel mit lichter Decke unmöglich macht.


    Die von der Bahn vorgeschlagene Variante hat hingegen den Vorteil, dass sie jetzt gebaut werden kann und keiner weiteren Genehmigungsverfahren mehr bedarf.

  • Malaiisch kann ich noch nicht mal vorwärts. Aber du kannst bestimmt sagen, was den Bahndamm begrenzt und eine Erweiterung unmöglich macht. Ist das deine Meinung oder belegbar? Danke!

    Tanz den ÖPNV

  • SchienenTanz:


    1. eine lichtdurchlässige Decke der Personenunterführung würde durch den eisenhaltigen Abrieb von Schienen und Rädern in kürzester zeit lichtundurchlässig.


    2. Die EÜ Woogstraße ist für die Überführung von 4 Gleisen ausgelegt; sie zu verbreitern hieße zumindest auf der Ostseite die Rampe neu zu bauen; schlechte Idee: aufwändig, Inansprucnhame privater Grundstücke. Aus dem Vergleich nachstehender Planausschnitte kann man entnehmen, dass die Gleisspreizung im wesentlich dadurch ermöglich wird, dass das nordwärtsführende S-Bahn-Gleis an den äußersten östlichen Rand der Trasse rückt und die 3 anderen Gleise leicht nach Westen verlegt werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man nicht die Lage aller Gleise verändern müsste, wenn man den Mittelbahnsteig nach Norden verschöbe.


    Heutiger Zustand:



    © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 30/2017, © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation



    c: Stadtplanungsamt Frankfurt a.M.

  • Was den Nutzen der Umsteigebeziehung anbelangt, sehe ich ihn zunächst einmal zwischen NWZ und Westbf. Vor dem U-Lückenschluss ist auch NWZ - Hbf von Belang, nach dem Lückenschluss (wie bereits von anderen geschrieben) aus Richtung Friedberg zur Bundesbank/Uni/Bock.Warte.

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?


  • Auch ohne eine Spreizung der Gleise müsste ein Lichtdurchlass von 1,00-1,50 m Breite möglich sein; wenn nicht als Glasdach, notfalls auch offen. Wenn das die Alternative zu einem Aufzug sein soll, hätte das natürlich den Nachteil, dass der barrierefreie Umstieg zur U-Bahn extrem weitläufig ist. Aber die Befürchtung, dass der Aufzug noch seltener funktionieren wird als am Mühlberg, ist nicht unbegründet.
    (Ich denke auch, dass man südlich der Woogstraße schneller in die Spreizung kommen kann, wenn man will - nicht unbedingt ausreichend für einen Bahnsteig, aber für die Rampe. Damit würde man aber das Genehmigungsverfahren wieder aufrollen: Gleis 1-2 m näher an der Bebauung = mehr Lärm und Erschütterung. Auch wenn das minimal ist - schließlich sind direkt an der Bahn nur Kleingärten -, wer eine Gelegenheit zum Ausbremsen sucht, wird sie dort finden.)

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • Aber die Befürchtung, dass der Aufzug noch seltener funktionieren wird als am Mühlberg, ist nicht unbegründet.

    Doch. :P Noch seltener geht nicht. Den Aufzug habe ich seit Jahren nicht mehr in Betrieb gesehen, ich glaube noch längere Stillstandszeiten haben nur die zugeblechten Schrägaufzüge am Niddapark.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Der HessVGH hat nach einem Bericht FAZ dieser Tage ein Urteil verkündet, das es den Mitarbeitern der Deutschen Bahn und ihren Auftragnehmern gestattet, private Grundstück zu betreten, um zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Auflagen im PFB Eidechsen zu fangen und sie in ihre Ersatzhabitate umzusiedeln, die abseits des Bahndamms eingerichtet worden sind. Die Entscheidung erging in dem Verfahren eines Grundeigentümers, der den Bahnleuten das Betreten seines Grundstücks verboten hatte. Der Kläger hatte die Ansicht vertreten, es bestünde wegen des noch nicht bestandskräftigen Ertgänzungsbeschlusses zum Erschütterungsschutz kein Baurecht. Dass dem nicht so ist, hat der VGH nun klargestellt.


    Daraus folgt, dass der PFB hinsichtlich aller Grundstücke, die von der Erschütterungsschutztheamtik nicht betroffen sind, vollziehbar ist, d.h. die Bahn hat Anspruch auf Abtretung der benötigten Grundstücke, sei es durch vertraglichen Erwerb, sei es durch vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung. Etwa 100 Grundstücke oder Teilflächen benötigt die Bahn zwischen F-West und Bad Vilbel von 10 m² bis 1.000 m². Etwa 60 Eigentümer hätten schon verkauft, mit den übrigen werde verhandelt. Gezahlt wird der gutachterlich festgestellte Verkehrswert, der auch im Falle einer Enteignung zu entschädigen wäre.


    Das Ausbauprojekt werde nach Mitteilung der Bahn in den kommenden Wochen in fünf Ortsbeiräten und zwei großen Bürgerversammlungen vogrstellt, die im Mai stattfinden sollen.


    Q: FAZ -RMZ- v. 20.4.2017, S. 36

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Welch schöne Neuigkeiten!


    Komisch, die Bahnane hat noch gar keine Rundmail dazu geschrieben, die werden doch nicht etwa ihren Interessenten wichtige Informationen, die ihnen nicht ins Konzept passen, vorenthalten wollen?

  • Dass dem nicht so ist, hat der VGH nun klargestellt.


    Sehr sehr gute Nachrichten. Ich hoffe DB Netz hetzt der Bahnane jetzt ein paar Anwälte auf den Hals, damit zumindest mal folgende Aussage ganz schnell von deren HP verschwindet:

    Zitat

    Es gibt nach wie vor keinen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss - also keine Baugenehmigung. An der rechtlichen Situation hat sich nichts verändert!


    Da das Urteil des HessVGH eindeutig ist und das Baurecht ausdrücklich bestätigt, hat die Bahnane diese Propagandaaussage schleunigst zu entfernen. Diese Aussage ist nämlich ab sofort eine Lüge, die schlicht falsche Tatsachen behauptet.

  • Die Informationsveranstaltungen sind nun terminiert. Wer sich informieren will, dem seien die beiden Indomärkte am 12. und 15.05.2017 ans Herz gelegt.

    Quelle: http://www.deutschebahn.com/pr…n_informiert_Buerger.html

  • Hallo.


    Heute wurde ich von der DB über eine baubedingte Fahrplanänderung des Fernverkehrs für die Strecke Friedberg - Frankfurt der IC-Linie 26 überrascht:



    Meldung der DB (Meldung auf Seite 4 von 6)


    Über Einschränkungen bei den Regionalverkehrsverbindungen aus Nord- und Mittelhessen, sowie bei der S6 wurde hier noch nicht informiert.


    Vor allem der Grund ließ mich aufhorchen. Es geht also los.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Die östereichische Fa. Europten Trans Energy aus Wien wurde mit Vorabmaßnahmen an der Oberleitung beauftragt. Ich nehme an, dass es darum geht, das Baufeld von Fahrleitungsmasten, Abspannungen usw. freizumachen. Das dürfte der Grund und Anlass für die im Vorbeitrag genannten Umleitungen sein.

  • Der Magistrat hat mit der Vorlage M_204 vom 6.10.2017 den Bau- und Finanzierungsvertrag für den 4-gleisigen Ausbau zwischen F-West und Bad Vilbel vorgelegt. Der Frankfurter Anteil an den Investitionen beträgt danach 18,486 Mio €; eine Steigerung auf 20,161 Mio € ist anscheinend einkalkuliert.


    Ansonsten ist in dem Papier für mich eine Sache enthalten, von der ich bisher nichts wußte: der S-Bahnsteig der Station Frankfurt-Berg erhält einen dritten Zugang von der Straßenbrücke der L3003, die im Zuge des Ausbaus ja auch vollständig neu gebaut wird.


    Darüber hinaus enthält das Papier noch mal alle wesentlichen Eckdaten in Kurzform.


    M_204_2017

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Falsche Sichtweise - dort wird gelaufen, weil die Personen zu faul
    sind den Weg zu laufen. Ein Umweg wäre es erst, wenn diese statt
    der Brücke die Unterführung nehmen würden.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Hallo.


    Die Katze ist aus dem Sack.


    Die DB hat die vorgesehenen Änderungen wegen des viergleisigen Ausbaus bekannt gegeben und den Baustellenfahrplan, der ab 28. Oktober 2017 gültig ist, und aktuell bis zum Fahrplanwechsel gilt, veröffentlicht. Nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wird der Plan sicher in ähnlicher Form weiter gelten.


    Das Fahrplanheft für die Regionalzüge auf der Main-Weser-Bahn (mit HLB) und die Strecke Friedberg - Hanau Hbf umfasst 28 Seiten, das Heft für die Züge auf der Niddertalbahn von und nach Glauburg-Stockheim umfasst 6 Seiten. Für die S6 gibt es momentan nur die folgende allgemeine Information: Die Züge der S-Bahnlinie S6 beginnen und enden an den Wochenenden in Frankfurt Hbf (hoch). Der Streckenabschnitt Frankfurt Hbf (tief) – Frankfurt Süd entfällt. Zusätzlich verkehren die Züge an den Wochenenden mit geänderten Fahrzeiten.


    Vor allem an Wochenenden gibt es auf der Main-Weser-Bahn Umleitungen über Hanau und Frankfurt Süd.


    Hier sind die zugehörigen Links:


    Allgemeine Information für den Regional- und S-Bahn-Verkehr


    Baustellenfahrplan für den Regionalverkehr auf der Main-Weser-Bahn und der Bahnstrecke Friedberg - Hanau Hbf


    Baustellenfahrplan für den Regionalverkehr auf der Niddertalbahn


    Jeder, der von der Baumaßnahme betroffen ist, sollte sich vor Fahrtantritt über die geänderten Strecken und Fahrzeiten rechtzeitig informieren.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

    Einmal editiert, zuletzt von Helmut ()