Die Gruppentickets der RMV bieten, seitdem Sie vor ca. einem Jahr geändert wurden, berechtigten Anlass zum allgemeinen Ärgernis.
Unabhängig davon, was die RMV in seinen Beförderungsbedingungen aufführt, kann eine einfach nicht zu Ende gedachte "Missgeburt" der Eintragung der Fahrgastnamen "vor dem Fahrtantritt" nicht akzeptiert werden. Es verstößt nicht nur der neuesten Datenschutzbestimmungen, sondern haben viele nicht berücksichtigten Fehler/Nachteile für den Fahrgast. Ich kann hier von sicherlich hunderten nur einige wenige angeben:
1) Seit 1980 fahren meine Frau und ich mit einem Gruppentagesticket von Friedrichsdorf nach Frankfurt, um ins Kino, ins Theater oder um an sonstigen kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen und anschließend zum Essen zu gehen.
Vielfach verbinden wir diesen Anlass auch mit unseren Freunden in wechselnden Restaurants zum Essen zu treffen. Es kommt des Öfteren vor, dass einige unserer Freunden zwar mit dem Auto angereist sind, aber durch das gesellige Beisammensein doch etwas mehr getrunken haben, somit eine Rückfahrt im eigenen Auto nicht "opportun" erscheinen lässt. Hierbei hat sich bewährt, dass wir unser Gruppentickt anbieten und sanft darauf bestehen, dass dieser angetrunkener Freund umsonst auf unserem Ticket nach Hause fährt. Damit haben wir der Verkehrssicherheit beigetragen. Ich fahre grundsätzlich nicht mit unserem Kfz unter Alkoholeinfluss, selbst wenn es dabei um nur ein kleines Bier zum Essen gehandelt hat. Aus diesem Grund reisen wir stets mit der S-Bahn an.
Seitdem diese neuen Tickets mit der Eintragung der Namen der Reisenden gibt, ist das nicht mehr möglich, weil vor dem Fahrteintritt die zunächst unbenutzten Felder ungültig gemacht werden müssen.
2) Mit dem Gruppentagesticket kaufen wir dem RMV die Leistung ab, den ganzen Tag im Tarifgebiet mit bis zu 5 Personen zu reisen. Dabei ist es völlig gleichgültig, wie diese Personen heißen oder wie schwer diese sind. Wenn ich aber 2 oder 3 Felder ungültig machen muss, dann ist dieser Ticket nur noch 2/5 des Fahrpreises wert. In diesem Fall müsste RMV mir nach dem Vorlegen dieses Tickets 3/5 des Ticketpreises zurück erstatten, weil nicht in Anspruch genommen.
3) Die Gegenrede von RMV, dass solche Tickets nach Fahrtende anderweitig verkauft werden, ist meines Wissens noch nicht gerichtsverwertbar nachgewiesen worden. Es kursiert stets ein angebliches Vorkommnis. Selbst wenn andere Personen mit dem Ticket bis zum Gültigkeitsende fahren würden, würde dem RMV keinen "Schaden" entstehen, da eben diese Leistung bereits gekauft und bezahlt wurde. Ob die nachfolgenden Reisenden Schulze oder Mayer heißen, ist absolut unerheblich. Es ist natürlich nicht die "feine englische Art" solche Tickets zu verkaufen bzw. für einen geringeren Preis anzukaufen. Das ändert aber nicht an der Verpflichtung des RMV bis zu 5 Personen einen ganzen Tag zu befördern.
Wir brauchen Unterstützung in dieser Sache. Die RMV sollte lieber über ihren Tellerrand ins Ausland schauen, wie andere Länder/Städte solche Fragen Fahrgast gerecht lösen. In vielen Ländern sind beispielsweise Kontrolleure unbekannt, weil durch bestimmte vorausschauende Maßnahmen nicht notwendig sind.
Bitte helfen Sie uns, die Stadt Frankfurt bzw. Rhein-Main-Region fremden- und fahrgastfreundlich zu gestalten.