Kalbach-Riedberg: Streifenwagen stößt mit U-Bahn zusammen


  • Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main

    Gruß Tommy

  • Hallo,


    in der vergangenen Nacht gegen 1:40 ist am Bahnübergang "Am Weißkirchener Berg" ein Streifenwagen der Polizei auf einer Einsatzfahrt mit einer U3 zusammen gestoßen. Dabei wurden drei Insassen des Streifenwagens verletzt, in der U-Bahn gab es keine Verletzten.


    Meldung der Polizeipresse Frankfurt


    Die Strecke der U3 wurde nach zwei Stunden wieder freigegeben, meldet hr-online.de.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Das Ergebnis der Ermittlungen würde mich interessieren. Die Stelle ist ja sowohl für Individualverkehr als auch U-Bahnen signaltechnisch ausreichend gesichert, dennoch passieren immer wieder Unfälle.


    [Spekulation]Um 1:40 dürfte es die letzte Bahn gewesen sein. Die Ampelanlage geht dort sehr zeitnah außer Betrieb, oft bevor der letzte Zug durch ist. Trotzdem sind natürlich gelbes Blinklicht und Andreaskreuz vorhanden.[/Spekulation]

    Gebenedeit sei dieses Forum.

    2 Mal editiert, zuletzt von Don Bosco ()

  • Komisch, daß die Beamten, die gemäß der Pressemitteilung einen Verdächtigen im Auto hatten, trotzdem laut hr online mit SoSi gefahren sind. Ich dachte nicht, daß Verdacht auf Trunkenheit eine Fahrt mit SoSi rechtfertigen würde...


    Oder schreibt hr online Mist?

  • Komisch, daß die Beamten, die gemäß der Pressemitteilung einen Verdächtigen im Auto hatten, trotzdem laut hr online mit SoSi gefahren sind. Ich dachte nicht, daß Verdacht auf Trunkenheit eine Fahrt mit SoSi rechtfertigen würde...


    Oder schreibt hr online Mist?


    Bei der momentanen Lage wird's da auch echt schwierig mit der Rechtfertigung, aber mal abwarten, was am Ende wirklich bei raus kommt. Man kennt ja die Fähig- und Fertigkeiten diverser Reporter, wenn es um Sachverhalte geht, die ganz frisch sind.

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
    ________ _ _ _ _ _ _


    Freundliche Grüße!

  • Wenn man das mal rechtlich beleuchten wollte, nur mal angenommen, dann wäre aufgrund des bekannten Sachverhaltes davon auszugehen, dass der Polizeiwagen nur mit Blaulicht unterwegs war, ohne Martinshorn (vgl. Beitrag von hr-online). Hierzu sagt § 38 Abs. 1 Satz 1 StVO, dass die Vorrechte der Einsatzfahrzeuge nach Satz 2 nur entstehen, wenn Martinshorn und Blaulicht verwendet werden; Blaulicht allein begründet kein Vorrecht. Das Sondersignal "Blaulicht und Martinshorn" ordent an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO)


    Aber: die StVO, also auch § 38 StVO gilt nicht für die Stadtbahn, wenn diese auf eigenem Gleiskörper verkehrt. Sie fährt unter dem Regime der BOStrab. Daraus folgt, dass die Stadtbahn nicht Verkehrsteilnehmer im Sinne der Vorschrift ist und die Anordnung gemäß Satz 2 für sie nicht gilt (anders bei Straßenbahnen, die den öffentlichen Verkehrsraum mitbenutzen (z.B. U 5 in der unteren Eckenheimer oder Straßenbahnen in der Textorstraße o.ä.).


    Daraus folgt, dass das Polizeifahrzeug in der konkreten Unfallsituation gegenüber dem Zug der U3 kein Vorrecht hatte.

  • Zitat

    Aber: die StVO, also auch § 38 StVO gilt nicht für die Stadtbahn, wenn diese auf eigenem Gleiskörper verkehrt.

    Irrtum möglich: Auch bei eigenem Bahnkörper kann an Kreuzungen StVO angeordnet sein.

  • Zitat

    Das Sondersignal "Blaulicht und Martinshorn" ordent an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO)


    Die Rechtsprechung ergänzt regelmäßig "im Rahmen der Möglichkeiten".


    Heißt, dass man auch mit Blaulicht und Martinshorn die technischen Möglichkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten hat. Die sind beim Auto sehr hoch, beim Schienenfahrzeug wird es natürlich enger (ausweichen geht ja schon mal gar nicht... :) ).


    Im konkreten Fall haben die Sheriffs die U3 wohl einfach übersehen. Wobei es nachts ein ziemliches Kunststück ist, einen voll innenbeleuchteten Zwilling an der Stelle zu übersehen...


    Viele Grüße


    Domi

  • Irrtum möglich: Auch bei eigenem Bahnkörper kann an Kreuzungen StVO angeordnet sein.

    Was heißt das: kann an Kreuzungen StVO angeordnet sein? Werordnet an und für wen und wie?


    Für die Straßenbahn auf eigenem Bahnkörper gilt grundsätzlich nicht (möchte sogar sagen: nie) die StVO, sondern ausschließlich die BOStrab. An Bahnübergängen hat die Schienenbahn grundsätzlich Vorfahrt, ausgedrückt durch Zeichen 201 (Andreaskreuz, heißt: dem Schienenverkehr Vorrang gewähren). Das korrespondiert mit § 20 Abs. 2 BOStrab, wonach an Bahnübergängen der Straßenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr hat. Im übrigen regelt § 20 BOStrab, wann Bahnübergänge technisch gesichert werden müssen. Für diesen Fall gelten für die Bahn Signale, die aber im Anhang 4 zu § 51 BOStrab geregelt sind.


    Dass für Straßenbahnen auf eigenem Gleiskörper an bestimmten Stellen die Geltung der StVO gelten könnte, ist ausgeschlossen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und es ist auch nicht ersichtlich, wie und wodurch das erkennbar sein sollte. Dem entspricht, dass die StVO grundsätzlich keine Zeichen kennt, die für Straßenbahnen auf eigenem Gleiskörper gelten. Für Straßenbahnen gilt die StVO nur, wenn sie im Straßenraum fährt.


    Bezogen auf den hier erörterten Unfall heißt das, der Bahnübergang wird mindestens mit einem Andreaskreuz gesichert sein oder sogar mit einer Lichtzeichenanlage. Wenn diese für die Bahn "Fahrt" anzeigt, hat die Bahn Vorfahrt. Nähert sich ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht ist für den Tf Achtsamkeit angezeigt, aber kein Vorrecht für die Polizei; diese muss den Vorrang der Bahn grundsätzlich beachten. Selbst wenn die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn fährt, dürfte sie gegenüber der Bahn kein Vorrecht haben, weil weder die StVO noch die BOStrab dieses einräumen - die StVO nicht, weil die Bahn nicht am Straßenverkehr teilnimmt, also für die Bahn nicht gilt; und die BOStrab nicht, weil sie diesen Fall nicht regelt.


    Was die Rechtsprechung dazu vielleicht sagt, weiß ich nicht, aber interessant wäre es, zu erfahren, wie die VGF ihr Fahrpersonal zu dieser Frage instruiert. Gibt es vielleicht eine Fahrdienstordnung, die dazu was sagt?

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Gängige Praxis bei der Frankfurter U-Bahn ist zumindest, dass die Fahrer, sobald sie ein Martinshorn hören, sehr langsam an Bahnübergänge heranfahren und auch davor stehenbleiben, um das Einsatzfahrzeug vorbeizulassen. Habe ich als Fahrgast schon Dutzende Male erlebt. Ob die Fahrer das aus Intuition so machen oder so geschult werden, weiß ich nicht.

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Das ist die übliche Reaktion. Als Autofahrer beachte ich auch den Rückspiegel, nähert sich mit Blaulicht (auch ohne Martinshorn) ein Polizeifahrzeug, fahre ich an den rechten Fahrbandrand und zeige durch "Blinker rechts" an, dass ich das Einsatzfahrzeug gesehen habe und mich überholen lasse.


    Aus meiner Sicht vernünftig, denn es wird Krach vermieden und die Sheriffs haben freie Fahrt. Wenn die gemeldete Langfinger auf frischer Tat stellen wollen, ist die eher stille Anreise auch ganz zweckmäßig...


    Nur: Verpflichtet bin ich dazu eigentlich nicht.


    Irgendwie ist das letzte Nacht da an der Kreuzung total schief gelaufen. Warten wir mal ab, aber die Rechnung dürfte wohl das Land Hessen zahlen müssen. Seien wir aber zunächst mal froh, dass es keine schwereren Personenschäden gab.


    Viele Grüße


    Domi

  • Wobei es nachts ein ziemliches Kunststück ist, einen voll innenbeleuchteten Zwilling an der Stelle zu übersehen...


    Da vermutlich keiner von uns bei diesem Vorfall dabei und um die Bedingungen - auch im Streifenwagen - weiß, würde ich mich derartigen Äußerungen zurückhalten.

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    Freundliche Grüße!

  • das war richtig so die Polizei meint eh immer sie wären im Recht. Kann nur eins sagen der U-Bahnfahrer tut mir hier richtig leid. Weil Die Polizisten hier wahrscheinlich auch noch recht kriegen, Polizisten sind ja heilige.

  • das war richtig so die Polizei meint eh immer sie wären im Recht. Kann nur eins sagen der U-Bahnfahrer tut mir hier richtig leid. Weil Die Polizisten hier wahrscheinlich auch noch recht kriegen, Polizisten sind ja heilige.


    Können wir uns hier so ein unnützes Stammtisch-Gelaber bitte sparen?!

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
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    Freundliche Grüße!

  • Warum so weit reisen? Vor Jahren fuhr ein Jugendlicher aus Jucks und Dollerei mit einem RTW ohne Einsatzauftrag mit Blaulicht ohne Martinshorn in den Katharinenkreisel und erwischte eine 17 die, wenn ich mich recht entsinne, auch entgleiste.


    Und vor ein oder zwei Jahren die Kripo am Dornbusch? Die haben sich bei der VGF entschuldigt.