Die Planungen zum Umbau des Platzes vor dem Hauptbahnhof werden konkreter. Aus der Tatsache, dass Traffiq die Planungen ausschreibt, lässt sich unschwer ablesen, dass die Neuordnung des ÖPNV prioritär vor anderen Belangen gesehen wird. Ob am Ende auch ein schöner Bahnhofsvorplatz entsteht bleibt abzuwarten. Ausgeschrieben werden aktuell Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung für die Verkehrsplanung und die Freianlagenplanung. Angestrebt wird so etwas wie die Quadratur des Kreises, sehr lang ist das Pflichtenheft. Ich beschränke mich an dieser Stelle auf die Anforderungen, die an die Verkehrsplanung gestellt werden:
Mobilitätsdrehscheibe
- Sämtliche Wege sind barrierefrei zu gestalten.
- Die Wege zu und zwischen allen Verkehrsmitteln (Haltestellen, Stellplätze, etc.) sind kurz zu halten und leicht verständlich und übersichtlich zu gestalten.
-Es ist eine hohe Aufenthaltsqualität an den Haltestellen sowie an den Sharing-An-geboten, den Fahrradstellplätzen, den Taxiständen und den Kiss&Ride-Plätzen herzustellen.
- Ausgewiesene Flächen für Bike-und E-Scooter-Sharing sollen möglichst nah am Hauptportal und den weiteren Eingängen am Vorplatz positioniert sein.
- Für das Ein-bzw. Aussteigen von Personen sind in kurzer Wegedistanz zu Eingängen des Hauptbahnhofgebäudes Kiss&Ride-Plätze vorzusehen.
- Mietwagen und Car-Sharing-Fahrzeuge sollen nach aktuellen Planungsüberlegungen in den angrenzenden Parkhäusern untergebracht werden und nicht mehr am Vorplatz stationiert sein. Hierfür sind zunächst keine Flächen vorzusehen.
- Für das touristische Angebot der Hop-On/Hop-Off Busse sind entsprechende Haltestellen in der Straße Am Hauptbahnhof zu berücksichtigen
Individualverkehr
- Insgesamt sollen die Straßen und Knotenpunkte am Vorplatz für den Individualverkehr leistungsfähig gestaltet sein; hierfür ist eine entsprechende Dimensionierung und Signalisierung vorzusehen.
- Für die Fußgängersind in den Seitenräumen ausreichend breite Gehwege sowie in allen Geh- und Aufenthaltsflächen anforderungsgerechte Räume vorzusehen. Im Osten des Planungsraumes ergibt sich die Fläche automatisch aus der vorhandenen Baumreihe, welche noch in den Gehweg integriert werden soll. Im Westen bedarf es keinem separaten Gehweg, dieser soll Teil der Platzfläche sein. Jedoch ist eine ausreichend breite Geh-Achse freizuhalten.
- Es sind zu jeder abgehenden Straße Fußgängerquerungen auf Straßenniveau an-zuordnen, deren genaue Lage konzeptabhängig festgelegt werden kann.
-Für den Radverkehr sind gemäß dem Magistratsbeschluss NR895/2019 vom MIV baulich getrennte Radwegemit einer Mindestbreite von 2,30 m beidseitig entlang aller Straßen, die eine Regelgeschwindigkeit von über 30km/h für den MIV haben, vorzusehen.
- Die Möglichkeit eines Zweirichtungsradweges zwischen der Mannheimer Straße und der Poststraße als Umfahrung des Hauptbahnhofes ist zu untersuchen und abzuwägen.
- An den Knotenpunkten sind sichere Abbiegemöglichkeiten für den Radverkehr zu schaffen. ...
- Südlich des Hauptbahnhofes besteht am Fernbusbahnhof ein Fahrradparkhaus, es besteht die Planungsidee nördlich des Bahnhofes in der ehemaligen Posthalle ebenfalls ein Fahrradparkhaus für Langzeitparker entstehen zu lassen. Darüber hinaus sind auf dem Vorplatz ausreichend viele geordnete und sichere Fahrradstellplätze in geeigneter Form zu errichten. Diese sind auf mehrere Standorte zu verteilen und möglichst nahe der Eingänge und der Verkehrsachsen des Radver-kehrs zu positionieren.
- Für den MIV ist für die Nord-Süd-Achse eine Reduzierung auf jeweils zweistreifige Richtungsfahrbahnen vorzusehen. An den Knotenpunkten können zusätzliche Ab-biegefahrstreifen entstehen. Ein Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn soll eine Mindestbreite von 3,25 m aufweisen.
- Die bestehenden Verkehrsbeziehungen für den MIV sind beizubehalten.
- Die zukünftigen Anlieferungszonen am Hauptbahnhofgebäude und auf dem Vorplatz sollen durchgängig anfahrbar sein.
- Für den Ruhenden Verkehrsind neben den Kiss&Ride-Plätzen weitere Stellplätze für Kurzzeitparker zur Verfügung zu stellen.
- Es sind im Umfeld des Hauptbahnhofgebäudes Behindertenstellplätze in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
- In den Seitenräumen der Straße Am Hauptbahnhofdürfen keine Stellplätze für den ruhenden Verkehr angeordnet werden. Mögliche Stellplätze für die Bundespolizei und die Deutsche Bahn sind dort sowie auf dem Vorplatz mitzudenken.
- Die Langzeitstellplätze sollen in die jeweiligen Tiefgaragen und Parkhäuser im Umfeld des Hauptbahnhofes verlagert werden. Hierfür müssen im Rahmen der Pla-nung keine Flächen vorgesehen werden.
Öffentlicher Verkehr
- Die Straßenbahnhaltestelle ist als 4-gleisige Doppelhaltestelle mit einer nutzbaren Länge von optimal 80 m, jedoch mindestens 70 m, auszugestalten.
- Für die erforderlichen Maße der Haltestelle sind die rechtlichen Vorgaben gemäß BOStrab, die Vorgaben der EAÖ und der „Frankfurter Normalie“ zur Gestaltung von Straßenbahnhaltestellen der VGF (wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt) zu berücksichtigen.
- Die Haltestelle soll neben Straßenbahnen ebenfalls durch Stadtbusse angefahren werden. Die Busse müssen an mindestens einer Bahnsteigkante je Fahrtrichtung halten können.
-Die Straßenbahnen sind Zweirichtungsfahrzeuge mit Türen auf beiden Seiten. Die Türen der in Frankfurt eingesetzten Busse sind auf der rechten Seite angeordnet.
- Signaltechnisch soll die Möglichkeit bestehen, einen Rendezvous-Halt mehrerer Fahrzeuge –sowohl an der gleichen als auch an verschiedenen Bahnsteigkanten –zu steuern.
- Die Lage der Haltestelle ist nicht auf ihren derzeitigen Standort fixiert. Sie kann im bestehenden Verkehrsraum angeordnet werden. Eine Lage direkt vor dem Haupt-portal wird ausgeschlossen.
- Nördlich und südlich der Straßenbahnhaltestelle sind signaltechnisch gesicherte Querungsmöglichkeiten der Straße und ein Zugang zur Haltestelle herzustellen.
- Sämtliche Wege sind barrierefrei zu gestalten.
- Für die Bemaßung, Gestaltung und Trassierung der Straßenbahntrasse sind die rechtlichen Vorgaben gemäß BOStrab sowie die bekannten technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Als Bemessungsfahrzeug ist eine Straßenbahn mit einer Breite von 2,65 m gemäß Vorgaben der VGF anzuwenden.
- Die Strecke soll für einen angenehmen Fahrkomfort trassiert werden.
- Die Straßenbahntrasse soll möglichst vollständig im besonderen Bahnkörper ge-führt werden. Die Busse sollen in einem möglichst langen Abschnitt ebenfalls auf den Gleisen geführt werden. Diese Abschnitte sind entsprechend als Kombitrasse für Straßenbahn und Bus zu planen. Die Begegnungsfälle sind in den Maßen zu berücksichtigen.
- Das Ein-und Ausfädeln der Busse auf die Kombitrasse ist signaltechnisch zu regeln und in der Planung zu berücksichtigen.
- Konfliktpunkte mit anderen Verkehrsmitteln sollen auf ein Minimum reduziert wer-den.
- Es soll eine leistungsfähige Abwicklung durch die neue Straßenbahnhaltestelle und die Straßenbahntrasse für das zukünftige Fahrtenangebot auf den Strecken um den Hauptbahnhofsvorplatz erreicht werden.
- Wenn möglich sollen von allen Richtungen alle Richtungsgleise der Straßenbahnhaltestelle angefahren werden können.
- Es ist eine signaltechnische Priorisierung der ÖPNV-Linien vorzunehmen.
- Es ist folgendes Fahrtenangebot während der Hauptverkehrszeiten anzunehmen:
Über den Vorplatz werden künftig 42 Fahrten und über das Gleisdreieck Münchener Straße 48 Fahrten je Stunde und Richtung durch Straßenbahnlinien mit folgenden Fahrtenrelationen und -häufigkeiten stattfinden:
+ Messe –Stresemannallee/Gartenstraße: 18 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Messe –Hauptbahnhof Süd: 6 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Galluswarte –Stresemannallee/Gartenstraße: 6 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Galluswarte –Altstadt: 12 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Altstadt –Stresemannallee/Gartenstraße: 6 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Zusätzlich sind punktuelle Mehrbelastungen durch Stadion- und Veranstaltungsverkehre zu berücksichtigten.
+ Die Buslinien 33, 37 und 64 werden die Haltestelle mitbenutzen. Zukünftig soll die Linie 64 voraussichtlich um den Linienweg der Linie 37 verlängert werden. Während der Hauptverkehrszeiten werden dabei Verstärkerfahrten auf dem Abschnitt der heutigen Linie 37 erfolgen. Es werden folgende Fahrtenrelationen und –häufig-keiten stattfinden:
+ Hbf. Süd –Hauptbahnhof (Endhaltestelle): voraussichtlich mindestens 14 Fahrten je Stunde und Richtung
+ Hbf. Süd –Taunusanlage: 6 Fahrten je Stunde und Richtung
-Durch die Aufgabe der Buswartepositionen in der Südtasche und durch die Durch-bindung der Busfahrten durch die Straßenbahnhaltstelle benötigen die am Haupt-bahnhof endenden Fahrten der Linien 33 und die Verstärkerfahrten der Line 64 mindestens drei Wartepositionen für Gelenkbusse (je 18 Meter Länge). Hierfür sind im direkten Umfeld Standorte zu finden, die in beiden Fahrtrichtungen aus der Straße Am Hauptbahnhof und aus der Haltestellenanlage auf kurzem Weg angedient werden können.
Ach ja, es soll auch noch ein schöner Bahnhofsvorplatz werden, mit hoher Aufenthaltsqualität, Außengastronomie, Event-Flächen, aber unter Beachtung etlicher Zwangspunkte.
Grafik. Traffiq