VGF Maßnahme gegen Falschparker im Gleisbereich

  • Endlich! Die VGF will in einem Pilotprojekt 5 Straßenbahnen und Busse mit Frontkameras ausstatten um Falschparker zu dokumentieren.

    In dem FR Artikel ist auch geschrieben, dass der in Deutschland so "beliebte" Datenschutz in Wiesbaden ein solches Projekt verzögert hatte.

    Berlin hat sogar eine eigene Abschlepptruppe.
    Dies ist doch die wirksamste Maßnahme um den Verkehr wieder ins Rollen zu bringen.

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • In dem FR Artikel ist auch geschrieben, dass der in Deutschland so "beliebte" Datenschutz in Wiesbaden ein solches Projekt verzögert hatte.

    Naja. Die Datenschutzbehörde hatte Nachfragen, steht da. Gut organisierte Projekte hätten die Antworten darauf möglicherweise vorher gekannt und direkt rausgeschickt, oder von vorneherein alles so aufbereitet, dass es keine Nachfragen geben muss. Es ist ja nicht so, dass sich die Datenschutzbeauftragten immer neue Regeln ausdächten oder man die geltenden Regeln nicht nachlesen könnte – oder gar sowieso dazu gesondert und wiederholt geschult würde.


    (Möglicherweise war aber auch ein Teilaspekt, dass die Kommunikation zwischen den beteiligten Ämtern länger gedauert hat als erwartet, weil kaputtgespart (die öffentliche Verwaltung ist ja viel zu teuer) oder hoher Krankenstand (Was? Spätfolgen von Corona? Kann ja gar nicht sein). Dann ist es halt aber eben auch weniger der Datenschutz an sich, der es verzögert hat. Eines ist der Datenschutz aber immer gerne: eine billige Ausrede.)

  • Ob nicht separate Digicams oder Smartphone besser wäre?

    Als Dashcam ist die Frontkamera nicht zugelassen?, bei Fahrzeugen im 90° Winkel (Kennzeichen) zur Kamera oder nur im geringen Bereich im Lichtraumprofil stehen, könnte es schon schwieriger werden, belastbare Bilder zu bekommen.

  • Dies ist doch die wirksamste Maßnahme um den Verkehr wieder ins Rollen zu bringen.

    Anzeigen auf Grund von Dashcam Videos werden in Deutschland üblicherweise nicht verfolgt. Gerade beim Thema blockierte Straßenbahn würde es enorm helfen, wenn die Stadtpolizei konsequent einschreiten würde und die Fahrzeuge sofort abtransportieren ließe. Früher ging das auch.

  • Das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht mehr. Der BGH hat 2018 entschieden, dass die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Einzelfall zulässig ist (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Die Aufnahmen verstoßen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei das nachrangig.


    Die Aufzeichnungen seien deshalb im Unfallhaftpflichtprozess nach entsprechender Interessenabwägung als Beweismittel verwertbar. Dabei werden die Datenschutzrechte der gefilmten Personen gegen das Interesse an der Klärung des Unfallhergangs abgewogen. Diese Abwägung ist entscheidend dafür, ob die Aufzeichnungen der Dashcam als Beweismittel zugelassen werden.


    Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist.


    In unseren Fällen hier nimmt die Frontkamera nur die Parksituation auf als Beweismittel für die Störung. Kfz-Kennzeichen wird der Fahrer erforderlichenfalls wie bisher händisch aufnehmen, aber als Beweis dafür, dass ein Durchkommen für die Straßenbahn nicht möglich war, wirds zulässig sein.

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  • Das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht mehr. Der BGH hat 2018 entschieden, dass die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Einzelfall zulässig ist (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17).

    Im Falle eines Unfalls hast Du Recht, aber eine Behinderung durch einen Falschparker ist nun einmal eine andere Situation. Wenn Privatpersonen bisher Anzeigen mit Dashcam Aufnahmen erstattet haben, wird üblicherweise nichts getan. Das mag nun anders sein, wenn die VGF das macht.

  • Naja. Die Datenschutzbehörde hatte Nachfragen, steht da. Gut organisierte Projekte hätten die Antworten darauf möglicherweise vorher gekannt und direkt rausgeschickt, oder von vorneherein alles so aufbereitet, dass es keine Nachfragen geben muss. Es ist ja nicht so, dass sich die Datenschutzbeauftragten immer neue Regeln ausdächten oder man die geltenden Regeln nicht nachlesen könnte – oder gar sowieso dazu gesondert und wiederholt geschult würde.


    (Möglicherweise war aber auch ein Teilaspekt, dass die Kommunikation zwischen den beteiligten Ämtern länger gedauert hat als erwartet, weil kaputtgespart (die öffentliche Verwaltung ist ja viel zu teuer) oder hoher Krankenstand (Was? Spätfolgen von Corona? Kann ja gar nicht sein). Dann ist es halt aber eben auch weniger der Datenschutz an sich, der es verzögert hat. Eines ist der Datenschutz aber immer gerne: eine billige Ausrede.)

    Allerdings können z.b. Busse der Linie 6 keine Falschparker in Mainz melden, da RLP da sehr kritisch ist.

  • Gerade beim Thema blockierte Straßenbahn würde es enorm helfen, wenn die Stadtpolizei konsequent einschreiten würde und die Fahrzeuge sofort abtransportieren ließe. Früher ging das auch.

    Erstens das und zweitens Bußgelder die auch wirklich abschrecken. Solange kein Abschleppdienst gerufen wird dürfte es bei 75 EUR bleiben und da ist jede Tankfüllung teurer.

  • Allerdings können z.b. Busse der Linie 6 keine Falschparker in Mainz melden, da RLP da sehr kritisch ist.

    Bahn und Bus stehen still,- Hauptsache der Datenschutz ist gewährleistet. :rolleyes:
    Pragmatismus ist halt nicht Sache der Deutschen.
    Erst mal alle wenns und abers abklären.


    Solange kein Abschleppdienst gerufen wird dürfte es bei 75 EUR bleiben und da ist jede Tankfüllung teurer.

    Den sollte der Fahrer, bzw. die Leitstelle sofort rufen. Wo ist da eigentlich das Problem?

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • In unseren Fällen hier nimmt die Frontkamera nur die Parksituation auf als Beweismittel für die Störung. Kfz-Kennzeichen wird der Fahrer erforderlichenfalls wie bisher händisch aufnehmen, aber als Beweis dafür, dass ein Durchkommen für die Straßenbahn nicht möglich war, wirds zulässig sein.

    Außerdem kommt hier hinzu, dass es sich um eine anlassbezogene Aufnahme handelt, die bewusst gestartet wird. Die übliche Dashcam läuft ja ständig mit. Daher wird es auch einen Unterschied zwischen "ich habe nebenbei so ein paar Falschparker gefilmt" vs "Ich habe jetzt jemanden gefilmt, der mich gerade blockiert" bezüglich der Verwertbarkeit geben.

  • Allerdings können z.b. Busse der Linie 6 keine Falschparker in Mainz melden, da RLP da sehr kritisch ist.

    Was ist denn da genau? Meine Erfahrung ist eben, dass die Worte „wir haben keinen Bock, uns über Datenschutz Gedanken zu machen“ häufig viele Tippfehler erfährt und als „wegen Datenschutz geht das nicht“ rauskommt.

  • In Wiesbaden laufen die Kameras nicht dauerhaft, das Fahrpersonal kann einen Knopf drücken woraufhin drei Bilder mit Standort und Datum/Uhrzeit gemacht werden. Wieso sollte etwas, was in Wiesbaden lange genug wegen Datenschutzbedenken verzögert wurde aber nun schon seit bald einem Jahr erfolgreich funktioniert, an anderer Stelle im gleichen Bundesland nicht funktionieren? In Mainz (RLP) wo auch Wiesbadener Busse fahren ist das ganze nicht genehmigt worden, dort stehen aber nicht ganz so häufig Autos so rücksichtslos wie in Wiesbaden.

  • Wenn das ÖPNV Fahrzeug wegen Behinderung steht dann ist da schnell mit einer kleinen Digicam

    das samt Kfz Kennzeichen dokumentiert - da braucht es kein Dauervideo (das ist bei Unfällen dann

    eher interessant). Es muss also sehr gut begründet werden wieso ein Handling mit Dashcam nötig ist

    und ein "Foto aus stehendem Fahrzeug" geht alternativ nicht.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


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  • Nur mal interessehalber von der Seite eingeworfen, wie es andernorts läuft: in Prag bekamen schon vor Jahren (ich selber hab es nach jahrelanger Abwesenheit 2023 erstmals gesehen und folgerichtig auch dann erst dazu vor Ort nachfragen können) sämtliche Straßenbahnwagen, die alleine oder als führende Fahrzeuge unterwegs sein dürfen, Dashcams, auch die historischen Wagen und die "halbhistorischen". Ging auf eine ausdrückliche Anordnung der örtlichen Polizei zurück, welche pro Tag von ca. 10 - 20 Fahrzeugen zufällig Videoaufnahmen ausdrücklich beim Verkehrsbetrieb anfordert und diese dann auf Verkehrsverstöße hin durchsieht. Aber natürlich kann auch der Verkehrsbetrieb selber die Aufnahmen nutzen, um Verstöße oder Unfallgeschehen beweissicher zu dokumentieren.


    Ander Länder, ...


    Abschlepper hierzulande rufen durch Fahrer: gewagt. Denn: der steht ja nicht direkt neben der behinderten Straßenbahn oder dem blockierten Bus, sondern muß erst "anreisen". In dieser Zeit kann es nun durchaus passieren: Fahrer des blockierenden Fahrzeugs kommt zurück, steigt ein, fährt weg - Straßenbahn oder Bus würden logischerweise dann natürlich auch direkt die Fahrt fortsetzen. Abschlepper kommt und findet dann gar niemanden mehr vor - der Abschleppdienst will aber seine Anreise auch bezahlt bekommen: wer blecht? Etwa der Fahrer als derjenige, der den Abschlepper gerufen hat? Wird kein Fahrer, der noch halbwegs seine 7 Sinne beisammen hat, riskieren. Oder der Verkehrsbetrieb? Der wird sich bedanken und wohl eher eine Dienstanweisung herausgeben, wonach das eigenmächtige Rufen eines Abschleppers untersagt ist. Der Falschparker selber? Eventuell mit Fotobeweis, daß sein Fahrzeug tatsächlich das öffentliche Verkehrsmittel blockiert hat, er wird sich dagegen allerdings zur Wehr setzen mit der Begründung, daß die Anreise des Abschleppers ja offenkundig unnötig war, da er mit seinem Fahrzeug ja schon längst wieder fort war, bevor der Abschlepper überhaupt da war. Zivilrechtlich für das Abschlepperunternehmen wohl eher schwierig durchzubekommen bei streitiger Verhandlung. Bessere Chancen hätte ein Verkehrsbetrieb da ganz sicher mit einem fortlaufenden Video, das dokumentiert, wie lange Bus/Tram an der Weiterfahrt gehindert wurden, und einer eindeutigen Definition, ab welcher Wartedauer und evtl. welchen "Alternativmaßnahmen" (Dauerhupen oder Dauerklingeln) das Rufen eines Abschleppers und Auferlegen der Kosten auf den Fahrzeugführer (wichtig: das muß nicht zwangsläufig der Halter sein; ganz ähnlich wie bei Blitzern aller Art) verhältnismäßig wäre. Ein gefundenes Fressen für Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht :evil:

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • In dieser Zeit kann es nun durchaus passieren: Fahrer des blockierenden Fahrzeugs kommt zurück, steigt ein, fährt weg - Straßenbahn oder Bus würden logischerweise dann natürlich auch direkt die Fahrt fortsetzen. Abschlepper kommt und findet dann gar niemanden mehr vor - der Abschleppdienst will aber seine Anreise auch bezahlt bekommen: wer blecht?

    diese Problematik besteht natürlich auch, wenn die Polizei da steht und den Abschlepper holt. Und genau deswegen ist die Problematik auch gelöst: heißt dann „vermiedene Umsetzung “ oder so und ist auch zahlungspflichtig. Wer ein Abschleppen beauftragen darf, darf damit auch diese Kosten verursachen.


    Natürlich bedarf das aber zweier Dinge: 1.) Beweissicherung – dafür dienen die Dashcams und 2.) einem gut abgesicherten Mandat. Deutsche Autofahrer klagen ja auch schon mal gegen offensichtliche 50 km/h innerorts weil der Stadtname auf dem Ortseingangsschild nicht die offizielle Schreibweise hat und, was schlimmer ist, kriegen recht. Es muss vorher hieb-, stich- und natürlich gerichtsfest feststehen, dass das Fahrpersonal diese Aufgabe übernehmen darf.

  • Im Ausschuß betonten traffiQ und der Dezernent, dass es vorerst bei je 5 Bussen und Straßenbahnen bleiben solle. Ausserdem betonten beide, dass keine Video-Aufnahmen gemacht werden, sondern ausschließlich Fotos. Diese würden dann bei traffiQ bzw. später bei einem Dienstleister datenschutz-konform bearbeitet (alles, was nichts mit dem Beschuldigten zu tun hat, wird geschwärzt oder gepixelt) und dann online in das entsprechende Portal eingespeist.

    So weit, so schön.

    Davon ist aber das Hindernis nicht beseitigt. Warum kann man nicht einfach eine Testphase machen (von mir aus ein halbes Jahr), und in dieser Zeit kann der Fahrer direkt den Abschlepper rufen. Dann hätte man ja belastbare Zahlen, wie oft tatsächlich Leerfahrten anfallen.

  • Aus dem FAZ-Artikel: "Letztlich handele es sich um Privatanzeigen der Busfahrer, [...] Da Videos unzulässig seien, müssten die Busfahrer im Zweifel als Zeugen aussagen..."


    Auch wieder eine Sache für den Teufel im Detail: betriebsintern muß dann natürlich vor Projektbeginn verbindlich geregelt sein, daß in diesem Zusammenhang stehender zusätzlicher Zeitaufwand der Fahrer, etwa für (schriftliche) Zeugenaussagen oder gar das Aussagen vor Gericht, inklusive damit in Zusammenhang stehenden Wegezeiten zu 100% als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind. Würde der Verkehrsbetrieb dann kommen "ja, nö, ist deine Privatangelegenheit, haste gefälligst in deiner Freizeit an deinem Ruhetag zu machen, vielleicht ist der Einteiler ja so gnädig und legt dir die Schichten drumherum so, daß du in deiner persönlichen unbezahlten Freizeit zur Zeugenaussage erscheinen kannst", würde zumindest ich fein die Finger vom Fotoauslöser lassen und dann eben mit Verspätung und Folgeverspätung fahren (auch wenn die sich wegen Pausen oder Toilettengang an der Endstelle durch den gesamten restlichen Betriebstag durchziehen) - dann dauert es eben, so lange es dauert. Ich hoffe doch, bei den Verkehrsbetrieben hat man das bedacht und entsprechend geregelt?


    Geht mich als Lokführer ja eigentlich nichts an, aber man macht sich eben doch so seine Gedanken.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • Viel Zeitaufwand braucht das nicht. Deswegen schlägt man ja den Weg mit den Dashcams ein.

    Durch Onlineportale bei denen man die Fotos als Beweis mithochläd und entsprechender

    detaillierter Beschreibung geht das in wenigen Minuten im Vergleich zu früher. Durch die

    digitalen Beweisfotos werden auch Einsprüche schwieriger als früher wo man entweder

    mit einer Analogkamera mit entsperchenden Kosten ein Foto gemacht hat oder halt dann

    Wort gegen Wort stand und da dann ein Richter entscheidnen musste (was dann am ehesten

    auf eine zusätzliche Zeugenaussage hinauslief)


    Es sei auch anzumerken: solche Anzeigen darf jeder machen - ist also nicht exklusiv durch

    den Fahrer. Fotos mit einem Smartphone sind schnell gemacht wenn man in der Tram ist

    und von den ständigen Verspätungen durch solche Hindernisse genervt ist......

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